
Ihr Kind hat LRS, ADHS, Autismus oder eine chronische Erkrankung - und die Schule lehnt den Nachteilsausgleich ab. Ohne Zeitverlängerung, Hilfsmittel oder angepasste Prüfungsbedingungen schreibt Ihr Kind Klausuren unter Bedingungen, die seine tatsächliche Leistung nicht widerspiegeln.
Die Schule verweigert den Nachteilsausgleich - Ihr Kind verliert jeden Tag Bildungschancen.

Ihr Kind hat LRS, ADHS, Autismus oder eine chronische Erkrankung - und die Schule lehnt den Nachteilsausgleich ab. Ohne Zeitverlängerung, Hilfsmittel oder angepasste Prüfungsbedingungen schreibt Ihr Kind Klausuren unter Bedingungen, die seine tatsächliche Leistung nicht widerspiegeln. Die Noten sinken, der Abschluss ist gefährdet - und die Schule behauptet, sie könne nichts tun. Dr. Lipinski prüft den Anspruch und setzt ihn durch.
Nachteilsausgleich: Überblick
Widerspruchsfrist läuft
Wenn die Schule den Nachteilsausgleich verweigert - wir setzen Ihr Recht durch
Rechtliche Prüfung der Ablehnung

Eltern, die den Nachteilsausgleich für ihr Kind durchsetzen wollen, stehen einer Schule gegenüber, die eigene Regeln setzt und die Landesgesetzgebung oft nicht kennt. Dr. Lipinski kennt die schulrechtlichen Regelungen aller 16 Bundesländer und weiß, dass die meisten Ablehnungen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mit seiner Erfahrung im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht setzt er den Anspruch Ihres Kindes auf Chancengleichheit konsequent durch.
Dr. Uwe Lipinski Rechtsanwalt für Nachteilsausgleich
Kurzüberblick
Wenn die Schule den Nachteilsausgleich verweigert - wir setzen Ihr Recht durch
Details
Nachteilsausgleich
Wenn Schulen und Hochschulen Rechte verweigern, die Ihrem Kind zustehen Nachteilsausgleich ist kein Entgegenkommen - er ist ein Rechtsanspruch. Art. 3 GG, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Landesschulgesetze schreiben vor, dass Schüler und Studierende mit Beeinträchtigungen bei Prüfungen nicht benachteiligt werden dürfen. In der Praxis verweigern Schulen diesen Anspruch regelmäßig - aus Unwissenheit, Überforderung oder Desinteresse. Wer als Eltern oder Betroffener nicht handelt, akzeptiert Noten, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht widerspiegeln. - Schule lehnt Nachteilsausgleich bei LRS, ADHS, Autismus oder Dyskalkulie ab, obwohl Diagnose vorliegt - Lehrkräfte setzen bewilligten Nachteilsausgleich im Unterricht nicht um - Hochschule verweigert Prüfungserleichterungen trotz ärztlichem Nachweis - Abschlussprüfungen stehen bevor und die Schule blockiert - Gutachten wird als "nicht ausreichend" zurückgewiesen Dr. Lipinski prüft den Anspruch, konfrontiert die Schule oder Hochschule mit der konkreten Rechtslage und setzt den Nachteilsausgleich durch - wenn nötig per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Nachteilsausgleich ist kein Entgegenkommen - er ist ein Rechtsanspruch. Art. 3 GG, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Landesschulgesetze schreiben vor, dass Schüler und Studierende mit Beeinträchtigungen bei Prüfungen nicht benachteiligt werden dürfen. In der Praxis verweigern Schulen diesen Anspruch regelmäßig - aus Unwissenheit, Überforderung oder Desinteresse. Wer als Eltern oder Betroffener nicht handelt, akzeptiert Noten, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht widerspiegeln.
Wenn Schulen und Hochschulen Rechte verweigern, die Ihrem Kind zustehen Nachteilsausgleich ist kein Entgegenkommen - er ist ein Rechtsanspruch.
- Lehrkräfte setzen bewilligten Nachteilsausgleich im Unterricht nicht um
3 GG, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Landesschulgesetze schreiben vor, dass Schüler und Studierende mit Beeinträchtigungen bei Prüfungen nicht benachteiligt werden dürfen.
- Abschlussprüfungen stehen bevor und die Schule blockiert
In der Praxis verweigern Schulen diesen Anspruch regelmäßig - aus Unwissenheit, Überforderung oder Desinteresse.
Dr. Lipinski prüft den Anspruch, konfrontiert die Schule oder Hochschule mit der konkreten Rechtslage und setzt den Nachteilsausgleich durch - wenn nötig per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Wer als Eltern oder Betroffener nicht handelt, akzeptiert Noten, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht widerspiegeln.
Lehrkräfte setzen bewilligten Nachteilsausgleich im Unterricht nicht um
- Schule lehnt Nachteilsausgleich bei LRS, ADHS, Autismus oder Dyskalkulie ab, obwohl Diagnose vorliegt - Lehrkräfte setzen bewilligten Nachteilsausgleich im Unterricht nicht um - Hochschule verweigert Prüfungserleichterungen trotz ärztlichem Nachweis - Abschlussprüfungen stehen bevor und die Schule blockiert - Gutachten wird als "nicht ausreichend" zurückgewiesen Dr.

Über Dr. Uwe Lipinski
Nachteilsausgleich - wenn das System Ihr Kind nicht schützt, müssen Sie es tun
Das Grundgesetz garantiert Chancengleichheit. Die UN-Behindertenrechtskonvention verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Landesschulgesetze schreiben Nachteilsausgleich bei Prüfungen vor. In der Realität verweigern Schulen diesen Anspruch regelmäßig. Sie behaupten, der Nachteilsausgleich sei "in der Oberstufe nicht vorgesehen", das Gutachten "nicht ausreichend" oder die Maßnahme "organisatorisch nicht umsetzbar". Dr. Lipinski hat sich auf genau diese Fälle spezialisiert. Mit seiner Promotion im Verfassungsrecht und der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht verbindet er die Grundrechtsebene mit der praktischen Durchsetzung vor Schulbehörden und Verwaltungsgerichten. Er vertritt Eltern und Studierende bundesweit - in jedem der 16 Schulgesetze. Rechtsanwalt Dr. Lipinski berät im Bereich Bildungsrecht und öffentliches Recht.
Widerspruchsfrist läuft
Was diese Prüfung für Sie bedeutet
Nicht abwarten - handeln
Anspruch rechtlich prüfen lassen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich

Die Schule hat den Nachteilsausgleich abgelehnt - ist das endgültig?
Nein. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist vorgehen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung. Dr. Lipinski prüft, ob die Ablehnung auf einer falschen Rechtsanwendung beruht - was in der Mehrzahl der Fälle so ist.
Nein.

Mein Kind hat LRS - steht ihm Nachteilsausgleich zu?

In den meisten Bundesländern besteht ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Störung. Die konkreten Maßnahmen (Zeitverlängerung, Bewertungsschutz, technische Hilfsmittel) unterscheiden sich je nach Bundesland. Dr. Lipinski kennt die Regelungen aller Länder.
Ja. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich gilt in allen Schulstufen, einschließlich zentraler Abschlussprüfungen und Abitur. Schulen, die behaupten, in der Oberstufe oder bei Abschlussprüfungen sei kein Nachteilsausgleich möglich, liegen in den meisten Bundesländern rechtlich falsch.

Gilt Nachteilsausgleich auch für Abiturprüfungen?

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben nach dem Hochschulrahmengesetz und den Landeshochschulgesetzen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen. Der Antrag geht an den Prüfungsausschuss. Bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.

Gilt Nachteilsausgleich auch an der Universität?

Ja.
Schutz für Schüler und Studierende mit Beeinträchtigungen Anspruchsprüfung Nachteilsausgleich Viele Schulen lehnen Anträge auf Nachteilsausgleich ab, obwohl ein Rechtsanspruch besteht. Dr. Lipinski prüft die Rechtslage in Ihrem Bundesland und leitet den Widerspruch ein, bevor Fristen ablaufen. Durchsetzung bei Schule und Schulbehörde Wenn die Schule den Nachteilsausgleich verweigert oder bewilligte Maßnahmen nicht umsetzt, konfrontiert Dr. Lipinski die Schulleitung und die Schulaufsichtsbehörde mit der konkreten Rechtslage. Eilverfahren bei Prüfungen Steht eine Abschlussprüfung oder Klausurphase bevor, kann ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht den Nachteilsausgleich vorläufig sichern. Dr. Lipinski handelt schnell, wenn die Zeit drängt. Nachteilsausgleich an der Hochschule Auch Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben Anspruch auf angepasste Prüfungsbedingungen. Dr. Lipinski vertritt Studierende gegenüber Prüfungsausschüssen und Hochschulverwaltungen. Gutachten und Nachweise Schulen und Hochschulen zweifeln regelmäßig vorgelegte Gutachten an. Dr. Lipinski kennt die Anforderungen an ärztliche Nachweise in allen Bundesländern und stellt sicher, dass Ihre Unterlagen den rechtlichen Anforderungen genügen.
NACHTEILSAUSGLEICH: ANSPRUCH SICHERN BEVOR PRÜFUNGEN ANSTEHEN
Handeln Sie jetzt - bevor die nächste Klausur ohne Nachteilsausgleich geschrieben wird
1. Erstgespräch und Fristenprüfung
Schildern Sie die Situation: Welche Diagnose liegt vor? Was hat die Schule oder Hochschule entschieden? Wann steht die nächste Prüfung an? Dr. Lipinski prüft sofort, ob ein Rechtsanspruch besteht und welche Fristen laufen.
Vom Widerspruch gegen die Ablehnung über die Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde bis zum Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht - Dr. Lipinski setzt den Nachteilsausgleich durch, damit Ihr Kind unter fairen Bedingungen geprüft wird.
1. Erstgespräch und Fristenprüfung
Nachteilsausgleich: so läuft die Vertretung ab
Schritt 1: Erstgespräch und Fristenprüfung Schildern Sie die Situation: Welche Diagnose liegt vor? Was hat die Schule oder Hochschule entschieden? Wann steht die nächste Prüfung an? Dr. Lipinski prüft sofort, ob ein Rechtsanspruch besteht und welche Fristen laufen. Schritt 2: Rechtslage klären Dr. Lipinski prüft die landesspezifischen Regelungen, die vorgelegten Gutachten und die Ablehnungsgründe der Schule. Sie erhalten eine klare Einschätzung: Hat Ihr Kind einen Anspruch? Wie stark ist die Position? Was sind die nächsten Schritte? Schritt 3: Durchsetzung Vom Widerspruch gegen die Ablehnung über die Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde bis zum Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht - Dr. Lipinski setzt den Nachteilsausgleich durch, damit Ihr Kind unter fairen Bedingungen geprüft wird.
Eltern, die den Nachteilsausgleich für ihr Kind durchsetzen wollen, stehen einer Schule gegenüber, die eigene Regeln setzt und die Landesgesetzgebung oft nicht kennt. Dr. Lipinski kennt die schulrechtlichen Regelungen aller 16 Bundesländer und weiß, dass die meisten Ablehnungen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mit seiner Erfahrung im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht setzt er den Anspruch Ihres Kindes auf Chancengleichheit konsequent durch. Beantragung, nachweise, ablehnung, widerspruch und prüfungsverfahren: Dr. Lipinski prüft die Akte, bewertet Fristen und zeigt, welcher rechtliche Schritt jetzt sinnvoll ist.
Nachteilsausgleich verweigert - das darf nicht das letzte Wort sein Eltern, die den Nachteilsausgleich für ihr Kind durchsetzen wollen, stehen einer Schule gegenüber, die eigene Regeln setzt und die Landesgesetzgebung oft nicht kennt. Dr. Lipinski kennt die schulrechtlichen Regelungen aller 16 Bundesländer und weiß, dass die meisten Ablehnungen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mit seiner Erfahrung im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht setzt er den Anspruch Ihres Kindes auf Chancengleichheit konsequent durch.
Eltern, die den Nachteilsausgleich für ihr Kind durchsetzen wollen, stehen einer Schule gegenüber, die eigene Regeln setzt und die Landesgesetzgebung oft nicht kennt. Dr. Lipinski kennt die einschlägigen Regelungen aller 16 Bundesländer und weiß, dass die meisten Ablehnungen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.









