
Für abgelehnte Studienbewerber mit klarem Karriereziel
Studienplatzklage: Ihr Weg zum Traumstudium ohne jahrelange Wartezeit

Ihr Lebensziel wird durch bürokratische Hürden blockiert, während wertvolle Zeit verstreicht und Ihre Karrierepläne in Gefahr geraten.
Mit unserer spezialisierten Studienplatzklage erschließen wir ungenutzte Kapazitäten an deutschen Hochschulen und sichern Ihren direkten Studieneinstieg. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht unterstützt Dr. Lipinski Sie mit nachweislicher Expertise bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Bildung.
Aktuelles aus der Kanzlei:
Keine Wartezeit mehr
Wunschstudienplatz effektiv durchsetzen
100 % Unverbindlich
Studienplatzklagen erfordern Erfahrung
Jetzt Studienplatz einklagen mit Dr. Lipinski
Ein abgelehnter Studienplatz muss nicht das Ende Ihrer Pläne sein. Dr. Lipinski kennt die entscheidenden Voraussetzungen, die typischen Fehler der Hochschulen und die Besonderheiten jedes Verfahrens. Mit fundierter Expertise im Verwaltungsrecht verwandelt er Ihren Ablehnungsbescheid in eine echte Chance auf Zulassung zu Ihrem Studiengang – ohne unnötige Wartezeit.
Unsere Erfolge bei Studienplatzklagen sprechen für sich
Stimmen zufriedener Mandanten
Bürokratische Hürden blockieren Ihre Erfolgsaussichten
Studienplatz verweigert? Ihre Zukunft wartet nicht
Im Verfahren der Studienplatzvergabe stehen Sie den Hochschulen alleine gegenüber – mit deutlichem Nachteil. Ohne anwaltliche Expertise bleiben Kapazitätsfehler in der Berechnung verborgen, rechtliche Widersprüche gegen die Zulassung werden nicht genutzt und freie Plätze in stark nachgefragten Studiengängen bleiben unzugänglich. Das Ergebnis: verlorene Chancen, lange Wartezeiten und ein verzögerter Karrierestart.
Irreversible Lebenszeitverluste
Mit jedem Wartesemester verlieren Sie nicht nur wertvolle Ausbildungszeit, sondern auch zukünftiges Einkommen und Rentenansprüche im sechsstelligen Bereich.
Blockierte Karrierechancen
Während Kommilitonen voranschreiten, stagniert Ihre berufliche Entwicklung. Diese Verzögerung kann den Zugang zu begehrten Positionen dauerhaft verbauen.
Verpasste Fristen
Die komplexen verwaltungsrechtlichen Verfahren enthalten zahlreiche Fallstricke. Ein einziger Formfehler oder eine versäumte Frist kann Ihre Chancen zunichtemachen.
Verschwendete Qualifikationen
Ihre hart erarbeiteten Fähigkeiten und Leistungen bleiben ungenutzt, während das Bildungssystem freie Kapazitäten nicht optimal ausschöpft.
Emotionale Belastung
Die anhaltende Unsicherheit über Ihre berufliche Zukunft führt zu chronischem Stress, Selbstzweifeln und beeinträchtigt Ihre mentale Gesundheit erheblich.

Über Dr. Uwe Lipinski
Recht auf Bildung und Studienplätze verteidigen
Dr. Uwe Lipinski begleitet seit vielen Jahren Bewerber, die durch Ablehnungsbescheide, Zulassungsbeschränkungen oder starre Verfahren an Hochschulen benachteiligt wurden. Als erfahrener Rechtsanwalt im Verwaltungs- und Verfassungsrecht verbindet er akademische Präzision mit praktischer Durchsetzungskraft – ob im Gerichtsverfahren oder bei einem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung.
Wo andere Kanzleien kapitulieren, geht Dr. Lipinski einen Schritt weiter: Mit tiefem Verständnis für die Kapazitäten der Universitäten und einer genauen Analyse der Fristen, Voraussetzungen und Studienplatzvergabe gelingt es ihm, systemische Fehler offenzulegen. So hat er bereits in zahlreichen Studiengängen – von Bachelor- bis zu Master-Studiengängen – Wege gefunden, Bewerbern trotz Zulassungsbeschränkungen den Studienplatz zu sichern.
Sichern Sie Ihren Studienplatz
Ihre Vorteile mit Dr. Lipinski an Ihrer Seite
Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, verliert ohne Unterstützung oft wertvolle Zeit. Dr. Lipinski kennt die Tücken der Studienplatzvergabe, die engen Fristen und die typischen Fehler in der Kapazitätsberechnung der Hochschulen. Mit ihm haben Sie die Chance, Ihren Wunschstudiengang doch noch zu erreichen.
Setzen Sie auf präzise Strategien im Verwaltungsrecht für Ihren Wunschstudiengang
Möglichkeit auf Wunschstudium erhalten
Sichern Sie Ihre akademische Zukunft – trotz NC-Hürden

Erfolgreich Ihren Studienplatz bei der Hochschule einklagen
Bei Ablehnung trotz hervorragender Qualifikation führt Dr. Lipinski Ihre Studienplatzklage mit juristischer Präzision zum Erfolg.
Während andere wertvolle Lebenszeit verlieren, verschafft Ihnen unsere verwaltungsrechtliche Expertise direkten Zugang zu Ihrem Wunschstudium. Mit über zehnjähriger Erfahrung im Hochschulrecht und tiefgreifendem Verständnis von Kapazitätsberechnungen erkämpfen wir Ihren Studienplatz.

Die Studienplatzvergabe darf nicht zur Lotterie werden, in der engagierte Bewerber durch starre Zulassungsbeschränkungen ausgeschlossen werden.
Mit der Studienplatzklage ermögliche ich Ihnen den rechtlich gesicherten Zugang zu Ihrem Wunschstudienplatz. Dabei setze ich auf präzise Kapazitätsprüfungen, die konsequente Anfechtung von Ablehnungsbescheiden und die Durchsetzung der außerkapazitären Zulassung.
So verteidige ich nicht nur Ihre individuelle Chance auf ein Studium, sondern korrigiere auch strukturelle Defizite im Hochschulzulassungssystem.
Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Was angehende Studenten wissen sollten
Häufige Fragen zur Studienplatzklage
Eine Studienplatzklage ist ein rechtliches Verfahren, mit dem Sie die Vergabe zusätzlicher Studienplätze an Hochschulen durchsetzen können. Wir prüfen, ob Universitäten ihre tatsächlichen Kapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und setzen Ihren Anspruch auf einen dieser freien Plätze durch.
Eilverfahren können bereits innerhalb von 4-8 Wochen zu einem vorläufigen Studienbeginn führen. Hauptsacheverfahren dauern in der Regel 3-12 Monate. Die Verfahrensdauer variiert je nach Bundesland und Auslastung der Verwaltungsgerichte.
Nein, durch Studienplatzklagen werden ausschließlich zusätzliche Kapazitäten erschlossen, die von den Hochschulen nicht berechnet wurden. Sie nehmen niemandem einen Platz weg, sondern setzen lediglich Ihren Anspruch auf einen der nicht genutzten Plätze durch.
Grundsätzlich ist eine Klage für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang an einer Uni möglich. Besonders erfolgversprechend sind Klagen in Medizin und Psychologie, aber auch bei anderen Bachelor-Studiengängen wie BWL oder Rechtswissenschaften.
Ja, Klagen können im laufenden Sommersemester oder Wintersemester eingereicht werden. Für einen nahtlosen Studienbeginn sollten Sie jedoch die Bewerbungsfristen der Hochschulen im Blick behalten und möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen.
Sie benötigen Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), Ablehnungsbescheide der Hochschulen, Nachweise über Wartesemester oder besondere Qualifikationen sowie eine Vollmacht für unsere Kanzlei. Eine detaillierte Checkliste erhalten Sie im Erstgespräch.
Eine Studienplatzklage erfordert präzises Vorgehen
Studienplatz sichern statt Jahre verlieren
Trotz guter Abiturnoten erhalten viele Menschen mit Hochschulreife keinen Studienplatz. Die Vergabe von Plätzen in zulassungsbeschränkten Fächern ist oft intransparent und führt zu Ablehnungsbescheiden, selbst wenn die Voraussetzungen eigentlich erfüllt wären. Jedes verlorene Semester bedeutet unnötige Wartezeit, finanzielle Belastung und ein verzögerter Start ins Berufsleben. Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski können Sie Ihr Studium dagegen zeitnah beginnen.
Ohne Rechtsanwalt
Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite
Dr. Lipinski verschafft Ihnen Chancen
Schildern Sie Ihr Anliegen zur Studienplatzklage
Ob nach einem Ablehnungsbescheid trotz gutem NC oder schon frühzeitig vor drohender Wartezeit – Dr. Lipinski prüft Ihre Möglichkeiten sorgfältig und entwickelt die passende Strategie für Ihre Studienplatzklage.









