
Chronologie & Fakten zur Bundestagswahl 2025
BSW-Neuauszählung — Wahlanfechtung der Bundestagswahl 2025
Was bisher geschah – eine chronologische Übersicht
Die BSW-Neuauszählung ist Teil eines laufenden Wahlprüfungsverfahrens zur Bundestagswahl 2025: Bei der Wahl am 23. Februar 2025 verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gemäß dem vorläufigen Ergebnis vom 24.02.2025 die 5-Prozent-Hürde zunächst mit 4,972 % der Zweitstimmen – rund 13.400 Stimmen unterhalb der Schwelle. Das BSW fordert seither eine bundesweite Neuauszählung und verfolgt das Ziel vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach dokumentierten Auszählungsfehlern in mehreren Wahlbezirken läuft derzeit ein mehrstufiges Wahlprüfungsverfahren, dessen aktueller Stand die Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist.
Diese Seite dokumentiert den Verfahrensablauf – von der Bundestagswahl über den Wahleinspruch beim Bundestag bis hin zur laufenden Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Das Verfahren wird durch Dr. Uwe Lipinski als Verfahrensbevollmächtigter geführt.
Das Verfahren im Überblick
Drei Kernpunkte des Verfahrens
DER HINTERGRUND DER BUNDESTAGSWAHL 2025
Ein Wahlergebnis auf der Kippe
Bei der Bundestagswahl im Jahr 2025 verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Einzug in den Deutschen Bundestag nur äußerst knapp. Nach dem offiziellen Wahlergebnis blieb die Partei mit 4,981 % der Zweitstimmen unter der sogenannten Fünf-Prozent-Hürde, die für den Einzug in den Deutschen Bundestag erforderlich ist.
Die Differenz zum Überschreiten dieser Schwelle betrug bundesweit lediglich 9.529 Stimmen. Angesichts von mehreren Millionen abgegebenen Stimmen handelt es sich um eines der knappsten Ergebnisse bei Bundestagswahlen in Deutschland.
Die Fünf-Prozent-Hürde spielt im deutschen Wahlrecht eine zentrale Rolle. Sie soll eine starke Zersplitterung des Parlaments verhindern und stabile Mehrheiten ermöglichen. Gleichzeitig führt diese Regelung dazu, dass bereits geringe Unterschiede im Stimmenanteil darüber entscheiden können, ob eine Partei im Bundestag vertreten ist oder nicht.
Gerade bei derart engen Wahlausgängen kann die Frage entstehen, ob mögliche Fehler im Wahlverfahren oder bei der Stimmenauszählung Einfluss auf das endgültige Ergebnis gehabt haben könnten. Das deutsche Wahlrecht sieht deshalb besondere Verfahren vor, mit denen Wahlergebnisse rechtlich überprüft werden können.
Im Zusammenhang mit dem knapp verfehlten Bundestagseinzug des Bündnis Sahra Wagenknecht wird daher geprüft, ob das Wahlergebnis und das Wahlverfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes vollständig entspricht.
BSW-Neuauszählung — was das Verfahren umfasst
Die Wahlanfechtung des Bündnis Sahra Wagenknecht richtet sich gegen das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025, bei der das BSW die 5-Prozent-Hürde mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen denkbar knapp verfehlte. Zwischen vorläufigem und amtlichem Ergebnis kam es zu dokumentierten Korrekturen.
Das Verfahren durchläuft mehrere Instanzen: Zunächst wird der Einspruch beim Deutschen Bundestag eingelegt, anschließend vom Wahlprüfungsausschuss geprüft und durch das Plenum entschieden. Gegen die Entscheidung des Bundestages steht das Rechtsmittel der Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht offen. Diese ist seit Februar 2026 anhängig.
Der Verfahrensverlauf im Überblick
Von der Bundestagswahl bis zur laufenden Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht – ein Jahr Wahlprüfungsverfahren in zehn Schritten.
DIE ZENTRALE ARGUMENTATION
Juristische Fragen des Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens
Im Wahleinspruchsverfahren zur Bundestagswahl 2025 hätte durch den Bundestag geprüft werden müssen, ob das offiziell festgestellte Wahlergebnis vollständig den Anforderungen des Wahlrechts und des Grundgesetzes entspricht. Es bestehen deutliche Zweifel, ob der Bundestag überhaupt eine solche Prüfung vorgenommen hat, weshalb nach der Ablehnung des Wahleinspruchs der Weg der Wahlprüfungsbeschwerde gegangen werden musste. Angesichts des äußerst knappen Ergebnisses für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) werden mehrere Aspekte des Wahlverfahrens genauer juristisch untersucht.
Korrekturen zwischen vorläufigem und amtlichem Ergebnis
Im Verlauf der Stimmenauszählung änderten sich die Stimmenzahlen gegenüber dem zunächst veröffentlichten vorläufigen Ergebnis sehr deutlich zu Gunsten des BSW. Auf die Fünf-Prozent-Partei BSW entfielen knapp 60 % der Korrekturen zwischen vorläufigem Ergebnis und amtlichem Endergebnis, was historisch einmalig ist. Vor allem auch diese Zahl belegt das Vorliegen struktureller Fehler, welche eine bundesweite Neuauszählung rechtfertigt.
Fehlzuordnungen zu Kleinstparteien
Gerade bei Parteien mit ähnlichen Namen oder neuen Parteien kann geprüft werden, ob Stimmen möglicherweise falsch erfasst oder zugeordnet wurden. Das Paradebeispiel betrifft die falsche Zuordnung von BSW-Stimmen zu Gunsten der Kleinstpartei „Bündnis Deutschland", aber falsche Zuordnungen zu Lasten des BSW gab es auch zu Gunsten anderer Kleinstparteien wie der MLPD, der Werteunion etc.
Statistische Auffälligkeiten in Wahlbezirken
Im Rahmen des Wahleinspruchsverfahrens und seit 18.02.2026 im Rahmen des gerichtlichen Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens werden strukturelle Mängel im Auszählungsprozess gerügt. Die Auffälligkeit wurde größtenteils von den Wahlleitern auch offen zugegeben, aber längst nicht flächendeckend durch Neuauszählungen nachkontrolliert. Die vielen strukturellen Mängel rechtfertigen, erst recht im Zusammenspiel mit der unabhängigen Stichprobe (vor allem Berliner Wahlbezirke wurden ohne äußerliche Auffälligkeiten neu ausgezählt; hierbei wurden so viele BSW-Stimmen gefunden, die bundesweit hochgerechnet ca. das Dreifache an BSW-Stimmen ergeben, die dem BSW für das Überschreiten der 5 %-Hürde fehlen), eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen.
Offizielle Dokumente und Berichterstattung
Wichtige Links
- BSW – Was nach der Bundestagswahl geschah: Die Chronologie der Beschwerde
- BSW – Was ist nach der Bundestagswahl 2025 passiert und warum hat das BSW Einspruch eingelegt?
- BSW-Wahleinspruch – Erwiderung auf die Stellungnahmen der Landeswahlleiter (PDF, August 2025)
- Deutscher Bundestag – Bundestag lehnt Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ab (Dezember 2025)
Das Verfahren wird durch Dr. Uwe Lipinski, Anwaltskanzlei Dr. Lipinski (Heidelberg), als Verfahrensbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
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