Anwalt im BSW-Wahlanfechtungsverfahren

Chronologie & Fakten zur Bundestagswahl 2025

BSW-Neuauszählung — Wahlanfechtung der Bundestagswahl 2025

Anwalt im BSW-Wahlanfechtungsverfahren

Was bisher geschah – eine chronologische Übersicht

Die BSW-Neuauszählung ist Teil eines laufenden Wahlprüfungsverfahrens zur Bundestagswahl 2025: Bei der Wahl am 23. Februar 2025 verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gemäß dem vorläufigen Ergebnis vom 24.02.2025 die 5-Prozent-Hürde zunächst mit 4,972 % der Zweitstimmen – rund 13.400 Stimmen unterhalb der Schwelle. Das BSW fordert seither eine bundesweite Neuauszählung und verfolgt das Ziel vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach dokumentierten Auszählungsfehlern in mehreren Wahlbezirken läuft derzeit ein mehrstufiges Wahlprüfungsverfahren, dessen aktueller Stand die Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist.

Diese Seite dokumentiert den Verfahrensablauf – von der Bundestagswahl über den Wahleinspruch beim Bundestag bis hin zur laufenden Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Das Verfahren wird durch Dr. Uwe Lipinski als Verfahrensbevollmächtigter geführt.

  • Prüfung möglicher Wahl- und Auszählungsfehler
  • Vertretung in Wahlprüfungs- und Verfassungsbeschwerden
  • Verfassungsrechtliche Expertise bis zum Bundesverfassungsgericht

Das Verfahren im Überblick

Drei Kernpunkte des Verfahrens

Historisch knappes Ergebnis

Das Bündnis Sahra Wagenknecht verfehlte bei der Bundestagswahl die Fünf-Prozent-Hürde nur um wenige tausend Stimmen. Das Ergebnis zählt zu den knappsten Entscheidungen der jüngeren Wahlgeschichte.

Vorwurf möglicher Wahlfehler

Im Rahmen der Wahlprüfung werden mögliche Fehler bei Stimmenauszählung, Stimmzetteln oder der Zuordnung von Stimmen juristisch überprüft.

Bundesverfassungsgericht

Die Wahlprüfungsbeschwerde bezweifelt, dass das amtliche Endergebnis verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und fordert eine erneute bundesweite Neuauszählung aller Stimmen.

DER HINTERGRUND DER BUNDESTAGSWAHL 2025

Ein Wahlergebnis auf der Kippe

Bei der Bundestagswahl im Jahr 2025 verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Einzug in den Deutschen Bundestag nur äußerst knapp. Nach dem offiziellen Wahlergebnis blieb die Partei mit 4,981 % der Zweitstimmen unter der sogenannten Fünf-Prozent-Hürde, die für den Einzug in den Deutschen Bundestag erforderlich ist.

Die Differenz zum Überschreiten dieser Schwelle betrug bundesweit lediglich 9.529 Stimmen. Angesichts von mehreren Millionen abgegebenen Stimmen handelt es sich um eines der knappsten Ergebnisse bei Bundestagswahlen in Deutschland.

Die Fünf-Prozent-Hürde spielt im deutschen Wahlrecht eine zentrale Rolle. Sie soll eine starke Zersplitterung des Parlaments verhindern und stabile Mehrheiten ermöglichen. Gleichzeitig führt diese Regelung dazu, dass bereits geringe Unterschiede im Stimmenanteil darüber entscheiden können, ob eine Partei im Bundestag vertreten ist oder nicht.

Gerade bei derart engen Wahlausgängen kann die Frage entstehen, ob mögliche Fehler im Wahlverfahren oder bei der Stimmenauszählung Einfluss auf das endgültige Ergebnis gehabt haben könnten. Das deutsche Wahlrecht sieht deshalb besondere Verfahren vor, mit denen Wahlergebnisse rechtlich überprüft werden können.

Im Zusammenhang mit dem knapp verfehlten Bundestagseinzug des Bündnis Sahra Wagenknecht wird daher geprüft, ob das Wahlergebnis und das Wahlverfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes vollständig entspricht.

CHRONOLOGIE

Der Verfahrensverlauf im Überblick

Von der Bundestagswahl bis zur laufenden Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht – ein Jahr Wahlprüfungsverfahren in zehn Schritten.

01
23. Februar 2025
Bundestagswahl
Vorgezogene Neuwahl. BSW verfehlt gemäß vorläufigem Ergebnis mit 4,972 % der Zweitstimmen knapp die 5-Prozent-Hürde.
02
11. März 2025
Organklage vor dem BVerfG
BSW reicht Organklage ein und fordert bundesweite Neuauszählung vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses.
03
13. März 2025
BVerfG verweist zurück
Die Organklage wird abgelehnt. Begründung: Zuständig sei das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren.
04
14. März 2025
Korrektur Bundeswahlausschuss
Bundeswahlausschuss bewertet 7.425 Stimmen neu, 4.277 davon gehen an das BSW. Anteil steigt auf 4,981 %.
05
23. April 2025
Wahleinspruch beim Bundestag
Formeller Wahleinspruch wird eingereicht. Dokumentierte Auszählungsfehler werden detailliert vorgetragen.
06
3. Juni 2025
Zweite BVerfG-Entscheidung
Das Gericht lehnt die Klage auf ein automatisches Recht auf Neuauszählung bei knappen Ergebnissen ab.
07
26. Juni 2025
Wahlprüfungsausschuss
Mehr als vier Monate nach der Wahl werden die neun Ausschussmitglieder gewählt. Die Prüfung der Einsprüche beginnt.
08
August 2025
Erwiderung Landeswahlleiter
Der Verfahrensbevollmächtigte reicht eine ausführliche Erwiderung auf die Stellungnahmen der Landeswahlleiter ein.
09
18. Dezember 2025
Bundestag lehnt ab
Der Bundestag weist nach halbstündiger Aussprache beide Einsprüche gegen die Wahl zurück.
10
18. Februar 2026
Beschwerde beim BVerfG
BSW legt Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Verfahren ist derzeit anhängig.
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DIE ZENTRALE ARGUMENTATION

Juristische Fragen des Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens

Im Wahleinspruchsverfahren zur Bundestagswahl 2025 hätte durch den Bundestag geprüft werden müssen, ob das offiziell festgestellte Wahlergebnis vollständig den Anforderungen des Wahlrechts und des Grundgesetzes entspricht. Es bestehen deutliche Zweifel, ob der Bundestag überhaupt eine solche Prüfung vorgenommen hat, weshalb nach der Ablehnung des Wahleinspruchs der Weg der Wahlprüfungsbeschwerde gegangen werden musste. Angesichts des äußerst knappen Ergebnisses für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) werden mehrere Aspekte des Wahlverfahrens genauer juristisch untersucht.

Korrekturen zwischen vorläufigem und amtlichem Ergebnis

Im Verlauf der Stimmenauszählung änderten sich die Stimmenzahlen gegenüber dem zunächst veröffentlichten vorläufigen Ergebnis sehr deutlich zu Gunsten des BSW. Auf die Fünf-Prozent-Partei BSW entfielen knapp 60 % der Korrekturen zwischen vorläufigem Ergebnis und amtlichem Endergebnis, was historisch einmalig ist. Vor allem auch diese Zahl belegt das Vorliegen struktureller Fehler, welche eine bundesweite Neuauszählung rechtfertigt.

Fehlzuordnungen zu Kleinstparteien

Gerade bei Parteien mit ähnlichen Namen oder neuen Parteien kann geprüft werden, ob Stimmen möglicherweise falsch erfasst oder zugeordnet wurden. Das Paradebeispiel betrifft die falsche Zuordnung von BSW-Stimmen zu Gunsten der Kleinstpartei „Bündnis Deutschland", aber falsche Zuordnungen zu Lasten des BSW gab es auch zu Gunsten anderer Kleinstparteien wie der MLPD, der Werteunion etc.

Statistische Auffälligkeiten in Wahlbezirken

Im Rahmen des Wahleinspruchsverfahrens und seit 18.02.2026 im Rahmen des gerichtlichen Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens werden strukturelle Mängel im Auszählungsprozess gerügt. Die Auffälligkeit wurde größtenteils von den Wahlleitern auch offen zugegeben, aber längst nicht flächendeckend durch Neuauszählungen nachkontrolliert. Die vielen strukturellen Mängel rechtfertigen, erst recht im Zusammenspiel mit der unabhängigen Stichprobe (vor allem Berliner Wahlbezirke wurden ohne äußerliche Auffälligkeiten neu ausgezählt; hierbei wurden so viele BSW-Stimmen gefunden, die bundesweit hochgerechnet ca. das Dreifache an BSW-Stimmen ergeben, die dem BSW für das Überschreiten der 5 %-Hürde fehlen), eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen.

Das Verfahren wird durch Dr. Uwe Lipinski, Anwaltskanzlei Dr. Lipinski (Heidelberg), als Verfahrensbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

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