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Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – das historisch-knappe Scheitern des BSW an der Fünf-Prozent-Hürde

Februar 19, 2026

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski

Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – das historisch-knappe Scheitern des BSW an der Fünf-Prozent-Hürde wird ein Fall für Karlsruhe

Im Auftrag des BSW hat Herr Rechtsanwalt Dr. Lipinski beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl vom 23.02.2025 eingelegt. Die Gründe wurden vor der Bundespressekonferenz am 09.02.2026 dargelegt. Die Pressekonferenz wurde live von Phoenix übertragen. Der Link zur Aufzeichnung findet sich unter:


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Weitere Informationen

Bereits zuvor hatten viele Medien über diese Pressekonferenz berichtet. Eine Auswahl an Links werden nachfolgend aufgeführt:

Über die Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde haben zwischenzeitlich u.a. folgende Medien berichtet:

Heidelberg, den 18.02.2026

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Über den Autor

Dr. Uwe Lipinski

Dr. Uwe Lipinski ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren begleitet er komplexe Verfahren, in denen Bürgerinitiativen, Kommunen und öffentliche Institutionen aufeinandertreffen. Seine Expertise liegt in der Analyse rechtlicher, demokratischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge – stets mit dem Ziel, Grundrechte zu schützen und faire Entscheidungsprozesse zu fördern.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und seiner Promotion zum Thema Demokratische Teilhabe und kommunale Selbstverwaltung arbeitete Dr. Lipinski zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht. Heute vertritt er Mandanten bundesweit in verfassungsrechtlich relevanten Verfahren und veröffentlicht regelmäßig juristische Fachbeiträge.

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