Dr. Lipinski: „Trauerspiel der rechtlichen Uneinsichtigkeit endlich beendet“
Die SPD-Initiatoren Volker Barth, Roland Bader und Edmund Klingler haben mit Schriftsatz der Kanzlei Klimesch & Kollegen (Bearbeiter: Rechtsanwalt Martin Klimesch, Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht) vom 03.09.2025 die Klage in der Hauptsache gegen die Stadt Vöhringen zurückgenommen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Damit endet ein monatelanges
Trauerspiel der rechtlichen Uneinsichtigkeit der Initiatoren. Es ist bedauerlich, dass es erst eines klaren gerichtlichen Eilbeschlusses bedurft hatte, damit die Initiatoren endlich zur
Vernunft gekommen sind und die juristisch von vornherein aussichtslos gewesene Klage zurückgenommen haben. Die Initiatoren hätten auf die Bewertung der breiten Stadtratsmehrheit,
meines Rechtsgutachtens und auch auf die nicht minder klare rechtliche Bewertung der Kommunalaufsicht hören können und auch hören müssen – aber aus offenbar rein politischen
Gründen wollte man dies nicht und hat gegenüber meiner Kanzlei und der Stadt Vöhringen absurde Vorwürfe erhoben (Gutachten als angebliches „Pamphlet“ sowie die Aussage „Bürgerbeteiligung ist nicht erwünscht“ auf der Facebook-Seite der SPD-Vöhringen sind nur einige Beispiele). Umso besser ist es, dass die Angelegenheit nunmehr rechtskräftig geklärt ist.
Heidelberg, den 03.11.2025
Rechtsanwalt Dr. Uwe Johannes Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

