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SPD-Initiatoren des Vöhringer Bürgerbegehrens gegen die geplante Neugestaltung der Rathausmitte nehmen Klage in der Hauptsache zurück

Dr. Lipinski: „Trauerspiel der rechtlichen Uneinsichtigkeit endlich beendet“

Die SPD-Initiatoren Volker Barth, Roland Bader und Edmund Klingler haben mit Schriftsatz der Kanzlei Klimesch & Kollegen (Bearbeiter: Rechtsanwalt Martin Klimesch, Fachanwalt für

Miet- und Wohnungseigentumsrecht) vom 03.09.2025 die Klage in der Hauptsache gegen die Stadt Vöhringen zurückgenommen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Damit endet ein monatelanges

Trauerspiel der rechtlichen Uneinsichtigkeit der Initiatoren. Es ist bedauerlich, dass es erst eines klaren gerichtlichen Eilbeschlusses bedurft hatte, damit die Initiatoren endlich zur

Vernunft gekommen sind und die juristisch von vornherein aussichtslos gewesene Klage zurückgenommen haben. Die Initiatoren hätten auf die Bewertung der breiten Stadtratsmehrheit,

meines Rechtsgutachtens und auch auf die nicht minder klare rechtliche Bewertung der Kommunalaufsicht hören können und auch hören müssen – aber aus offenbar rein politischen

Gründen wollte man dies nicht und hat gegenüber meiner Kanzlei und der Stadt Vöhringen absurde Vorwürfe erhoben (Gutachten als angebliches „Pamphlet“ sowie die Aussage „Bürgerbeteiligung ist nicht erwünscht“ auf der Facebook-Seite der SPD-Vöhringen sind nur einige Beispiele). Umso besser ist es, dass die Angelegenheit nunmehr rechtskräftig geklärt ist.

 

Heidelberg, den 03.11.2025

 Rechtsanwalt Dr. Uwe Johannes Lipinski

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 


Über den Autor

Dr. Uwe Lipinski

Dr. Uwe Lipinski ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren begleitet er komplexe Verfahren, in denen Bürgerinitiativen, Kommunen und öffentliche Institutionen aufeinandertreffen. Seine Expertise liegt in der Analyse rechtlicher, demokratischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge – stets mit dem Ziel, Grundrechte zu schützen und faire Entscheidungsprozesse zu fördern.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und seiner Promotion zum Thema Demokratische Teilhabe und kommunale Selbstverwaltung arbeitete Dr. Lipinski zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht. Heute vertritt er Mandanten bundesweit in verfassungsrechtlich relevanten Verfahren und veröffentlicht regelmäßig juristische Fachbeiträge.

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