
Für Angestellte im öffentlichen Dienst
Anwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst: TVöD, TV-L & Ihre Ansprüche

Sicher ist im öffentlichen Dienst vieles. Ihre Ansprüche verfallen trotzdem nach sechs Monaten.
Eingruppierung, Höhergruppierung, Zulagen, Überstunden: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat Ansprüche aus einem Tarifwerk, das kaum jemand vollständig überblickt. Nach § 37 TVöD verfallen sie sechs Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht in Textform geltend gemacht wurden. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Lipinski prüft, was Ihnen zusteht – und was noch zu holen ist.
Aktuelles Thema aus der Kanzlei:
Ihr Recht gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber durchsetzen
Wir sichern Ihre Stellung im öffentlichen Dienst
100 % Unverbindlich

Über Dr. Uwe Lipinski
Beschäftigten im öffentlichen Dienst Rechtssicherheit geben
Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst ist Ihr Arbeitgeber zugleich der Staat. Dr. Uwe Johannes Lipinski hat dieses Kräfteungleichgewicht zu seiner Berufung gemacht. Schon als junger Mensch während der Wendezeit 1989/90 erkannte er die Bedeutung rechtlicher Grenzen staatlicher Macht. Daraus wurde die Zielsetzung, Beschäftigte gegen behördliche Willkür zu schützen – unabhängig davon, ob sie verbeamtet sind oder nicht.
Mit seiner Promotion im Verfassungsrecht und der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht verbindet Dr. Lipinski wissenschaftliche Tiefe mit praktischer Durchsetzungskraft. Seine besondere Stärke: Er kann auch dort noch Erfolge erzielen, wo andere Anwälte längst aufgegeben haben.
Mandanten über unsere Kanzlei
Ob in der Beratung oder in der Vertretung vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite
Ob in der Beratung oder in der Vertretung
vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite
Wenn im öffentlichen Dienst Fristen laufen
Sechs Monate – dann ist der Anspruch weg
Im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes gelten zwei Fristen nebeneinander, und beide werden regelmäßig übersehen: sechs Monate für tarifliche Ansprüche, drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Ob Eingruppierung, Zulage, Überstunden, Befristung oder Kündigung – wer zu spät kommt, verliert die Sache, ohne dass sie je geprüft wurde.
Personalrat ist kein Betriebsrat
Im öffentlichen Dienst gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das Personalvertretungsrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes. Der Personalrat vertritt die Dienststelle als Ganzes – nicht Ihren Einzelfall. Wer sich darauf verlässt, steht im Streitfall allein.
Die Ausschlussfrist läuft still
Nach § 37 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sechs Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht in Textform geltend gemacht werden. Das trifft Überstunden, Zulagen und Nachzahlungen aus falscher Eingruppierung gleichermaßen – Monat für Monat, ohne dass jemand Sie darauf hinweist.
Eingruppierung wirkt lebenslang
Die einmal festgelegte Entgeltgruppe bestimmt Gehalt, Stufenlaufzeit und später die Zusatzversorgung. Eine Fehleingruppierung korrigiert sich nicht von selbst und wird mit jedem Jahr teurer – rückwirkend holbar ist wegen der Ausschlussfrist nur ein halbes Jahr.
Zusatzversorgung gefährdet
Die Betriebsrente aus VBL oder kommunaler Zusatzversorgung bemisst sich am versicherten Entgelt. Jede zu niedrige Eingruppierung und jedes vorzeitige Ausscheiden schlägt deshalb doppelt durch: heute im Gehalt und später in der Rente.
Befristung ohne Anschluss
Befristete Verträge werden im öffentlichen Dienst über Jahre aneinandergereiht. Ist die Befristung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort – geltend gemacht werden muss das aber binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende. Danach ist der Vertrag beendet, auch wenn die Befristung rechtswidrig war.

Im öffentlichen Dienst geht es selten um eine einzelne Zahlung – es geht um Entgeltgruppe, Stufe und Versorgung über das ganze Berufsleben.
Wer für den Staat arbeitet, hat gegenüber dem Staat Rechte. Meine Aufgabe ist, dass sie geltend gemacht werden, solange die Fristen dafür offen sind.
Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tarifrecht des öffentlichen Dienstes durchsetzen
Ihre Vorteile mit der Kanzlei Dr. Lipinski
Komplexe Regelungen im öffentlichen Dienst zwischen TVöD, TV-L und Personalvertretungsrecht sind selbst für Personalstellen schwer zu überblicken. Wir prüfen Ihren Fall entlang der Tätigkeitsmerkmale, der einschlägigen Protokollerklärungen und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – für Bund, Länder und Kommunen.
Bewahren Sie Ihre Ansprüche durch rechtzeitiges und schriftliches Handeln
Unsere Aufgabe: Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis mit dem Staat sichern
In diesen Rechtsgebieten bieten wir Unterstützung

Eingruppierung & Höhergruppierung
Der häufigste und der teuerste Fehler im öffentlichen Dienst
Die Entgeltgruppe richtet sich nicht nach der Stellenbezeichnung, sondern nach der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Weicht beides voneinander ab, besteht ein Anspruch auf Höhergruppierung – rückwirkend allerdings nur im Rahmen der sechsmonatigen Ausschlussfrist.

Kündigung, Abmahnung & Versetzung

Drei Wochen ab Zugang – danach gilt die Kündigung als wirksam
Auch im öffentlichen Dienst wird gekündigt – betriebsbedingt bei Umstrukturierungen, personenbedingt bei langer Krankheit, verhaltensbedingt nach Abmahnungen. Wir prüfen zuerst, ob der tarifliche Sonderkündigungsschutz greift, und wahren in jedem Fall die Klagefrist.

Befristung & Kettenverträge

Wann aus der befristeten Stelle ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird
Der öffentliche Dienst befristet in großem Umfang – mit Sachgrund, ohne Sachgrund, an Hochschulen zusätzlich nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Hält die Befristung der Prüfung nicht stand, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort. Die Klage muss binnen drei Wochen nach dem Vertragsende erhoben sein.

Stellenbesetzung & Konkurrentenstreit

Übergangen worden? Dann zählt jeder Tag bis zur Besetzung
Jede Stelle im öffentlichen Dienst ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Wer benachteiligt wurde, kann die Besetzung im einstweiligen Rechtsschutz stoppen – aber nur, bis die Stelle tatsächlich besetzt ist. Danach bleibt regelmäßig nur noch Schadensersatz.
Zwei Wege, mit demselben Schreiben umzugehen
Der Unterschied zwischen Kontrollverlust und Souveränität
Der Unterschied zwischen Kontrollverlust und Souveränität
Ob Eingruppierung, Befristung oder Kündigung – im öffentlichen Dienst scheitern Ansprüche fast nie an der Sache, sondern an Fristen, die im Hintergrund laufen. Mit anwaltlicher Vertretung wird zuerst die Frist gesichert und danach in Ruhe geprüft, was durchsetzbar ist.
Ohne Rechtsanwalt
Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite
Wir finden den richtigen Weg für Sie
Schildern Sie Ihr Anliegen aus dem öffentlichen Dienst
Von der zu niedrigen Entgeltgruppe über die dritte Befristung bis zur Kündigung – schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, welche Frist bei Ihnen gerade läuft und was sich realistisch durchsetzen lässt.
Handeln Sie, bevor die Ausschlussfrist zuschlägt
Sechs Monate für Tarifansprüche, drei Wochen für die Kündigung
Wir sichern Ihre Entgeltgruppe, Ihren Arbeitsplatz und Ihre Zusatzversorgung – mit fristgerechtem Handeln und klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten.









