Anwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Für Angestellte im öffentlichen Dienst

Anwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst: TVöD, TV-L & Ihre Ansprüche

Dr. Lipinski

Sicher ist im öffentlichen Dienst vieles. Ihre Ansprüche verfallen trotzdem nach sechs Monaten.

Eingruppierung, Höhergruppierung, Zulagen, Überstunden: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat Ansprüche aus einem Tarifwerk, das kaum jemand vollständig überblickt. Nach § 37 TVöD verfallen sie sechs Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht in Textform geltend gemacht wurden. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Lipinski prüft, was Ihnen zusteht – und was noch zu holen ist.

  • Richtige Eingruppierung nach TVöD und TV-L
  • Schutz vor Kündigung, Abmahnung und Versetzung
  • Ansprüche geltend machen, bevor sie verfallen

Wenn Recht auf Öffentlichkeit trifft

Bekannt aus führenden Medien und Fachverlagen

Zahlreiche bekannte Mandate

Mandanten kennen uns u.a. aus:

Ihr Recht gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber durchsetzen

Wir sichern Ihre Stellung im öffentlichen Dienst

Arbeitsplatz schützen

Nach § 34 Abs. 2 TVöD sind Beschäftigte im Tarifgebiet West ab dem 40. Lebensjahr und 15 Jahren Beschäftigungszeit ordentlich unkündbar. Ob dieser Schutz greift und ob eine Kündigung ihn respektiert, entscheidet sich in den ersten drei Wochen.

Vergütung sichern

Eine um eine Stufe zu niedrige Eingruppierung kostet über ein Berufsleben einen fünfstelligen Betrag – und wirkt später in der Zusatzversorgung fort. Wir rechnen die Tätigkeitsmerkmale nach und setzen die Höhergruppierung durch.

Bewerbung fair behandeln lassen

Art. 33 Abs. 2 GG gibt jedem Bewerber im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf ein faires Auswahlverfahren nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wer übergangen wurde, kann die Stellenbesetzung im Eilverfahren stoppen – aber nur, solange sie nicht vollzogen ist.

100 % Unverbindlich

Anwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst Dr. Lipinski
Anwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst Dr. Lipinski

Über Dr. Uwe Lipinski

Beschäftigten im öffentlichen Dienst Rechtssicherheit geben

Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst ist Ihr Arbeitgeber zugleich der Staat. Dr. Uwe Johannes Lipinski hat dieses Kräfteungleichgewicht zu seiner Berufung gemacht. Schon als junger Mensch während der Wendezeit 1989/90 erkannte er die Bedeutung rechtlicher Grenzen staatlicher Macht. Daraus wurde die Zielsetzung, Beschäftigte gegen behördliche Willkür zu schützen – unabhängig davon, ob sie verbeamtet sind oder nicht.

Mit seiner Promotion im
Verfassungsrecht und der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht verbindet Dr. Lipinski wissenschaftliche Tiefe mit praktischer Durchsetzungskraft. Seine besondere Stärke: Er kann auch dort noch Erfolge erzielen, wo andere Anwälte längst aufgegeben haben.

Mandanten über unsere Kanzlei

Ob in der Beratung oder in der Vertretung vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite

Ob in der Beratung oder in der Vertretung
vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite

Dr. Uwe Lipinski überzeugte mich durch exzellente Fachkenntnis, Verlässlichkeit und sehr gute Erreichbarkeit. Ob in der Beratung oder Vertretung – ich war stets rundum zufrieden mit seiner Arbeit. 

M. P.
Zufriedene Mandantin

Sehr freundliche und empathische Anwaltskanzlei, die dazu noch fachlich hervorragend gearbeitet hat und auch über die normalen Geschäftszeiten hinaus erreichbar war.

P.
Zufriedene Mandantin

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team nur empfehlen, fachlich äußerst kompetent und sehr engagiert.

S.
Zufriedene Mandantin

Wenn im öffentlichen Dienst Fristen laufen

Sechs Monate – dann ist der Anspruch weg

Im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes gelten zwei Fristen nebeneinander, und beide werden regelmäßig übersehen: sechs Monate für tarifliche Ansprüche, drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Ob Eingruppierung, Zulage, Überstunden, Befristung oder Kündigung – wer zu spät kommt, verliert die Sache, ohne dass sie je geprüft wurde. 

Personalrat ist kein Betriebsrat

Im öffentlichen Dienst gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das Personalvertretungsrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes. Der Personalrat vertritt die Dienststelle als Ganzes – nicht Ihren Einzelfall. Wer sich darauf verlässt, steht im Streitfall allein.

Die Ausschlussfrist läuft still

Nach § 37 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sechs Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht in Textform geltend gemacht werden. Das trifft Überstunden, Zulagen und Nachzahlungen aus falscher Eingruppierung gleichermaßen – Monat für Monat, ohne dass jemand Sie darauf hinweist.

Eingruppierung wirkt lebenslang

Die einmal festgelegte Entgeltgruppe bestimmt Gehalt, Stufenlaufzeit und später die Zusatzversorgung. Eine Fehleingruppierung korrigiert sich nicht von selbst und wird mit jedem Jahr teurer – rückwirkend holbar ist wegen der Ausschlussfrist nur ein halbes Jahr.

Zusatzversorgung gefährdet

Die Betriebsrente aus VBL oder kommunaler Zusatzversorgung bemisst sich am versicherten Entgelt. Jede zu niedrige Eingruppierung und jedes vorzeitige Ausscheiden schlägt deshalb doppelt durch: heute im Gehalt und später in der Rente.

Befristung ohne Anschluss

Befristete Verträge werden im öffentlichen Dienst über Jahre aneinandergereiht. Ist die Befristung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort – geltend gemacht werden muss das aber binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende. Danach ist der Vertrag beendet, auch wenn die Befristung rechtswidrig war.

Dr.-Lipinski

Im öffentlichen Dienst geht es selten um eine einzelne Zahlung – es geht um Entgeltgruppe, Stufe und Versorgung über das ganze Berufsleben.

Wer für den Staat arbeitet, hat gegenüber dem Staat Rechte. Meine Aufgabe ist, dass sie geltend gemacht werden, solange die Fristen dafür offen sind.

Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tarifrecht des öffentlichen Dienstes durchsetzen

Ihre Vorteile mit der Kanzlei Dr. Lipinski

Komplexe Regelungen im öffentlichen Dienst zwischen TVöD, TV-L und Personalvertretungsrecht sind selbst für Personalstellen schwer zu überblicken. Wir prüfen Ihren Fall entlang der Tätigkeitsmerkmale, der einschlägigen Protokollerklärungen und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – für Bund, Länder und Kommunen.

  • Ansprüche in Textform geltend machen, bevor sie verfallen
  • Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen nachrechnen
  • Kündigung und Abmahnung binnen drei Wochen angreifen
  • Ansprüche gegen VBL und Zusatzversorgungskassen absichern
  • Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG überprüfen lassen

Bewahren Sie Ihre Ansprüche durch rechtzeitiges und schriftliches Handeln

Unsere Aufgabe: Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis mit dem Staat sichern

In diesen Rechtsgebieten bieten wir Unterstützung

Nordrhein-Westfalen & Deutschlandweit

Eingruppierung & Höhergruppierung

Nordrhein-Westfalen & Deutschlandweit

Der häufigste und der teuerste Fehler im öffentlichen Dienst

Die Entgeltgruppe richtet sich nicht nach der Stellenbezeichnung, sondern nach der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Weicht beides voneinander ab, besteht ein Anspruch auf Höhergruppierung – rückwirkend allerdings nur im Rahmen der sechsmonatigen Ausschlussfrist.

  • Prüfung der Tätigkeitsmerkmale nach TVöD und TV-L
  • Fristwahrende Geltendmachung in Textform
  • Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht
  • Durchsetzung von Zulagen, Zeitzuschlägen und Überstunden
Probleme im Arbeitsrecht?

Kündigung, Abmahnung & Versetzung

Probleme im Arbeitsrecht?

Drei Wochen ab Zugang – danach gilt die Kündigung als wirksam

Auch im öffentlichen Dienst wird gekündigt – betriebsbedingt bei Umstrukturierungen, personenbedingt bei langer Krankheit, verhaltensbedingt nach Abmahnungen. Wir prüfen zuerst, ob der tarifliche Sonderkündigungsschutz greift, und wahren in jedem Fall die Klagefrist.

  • Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist
  • Prüfung des Sonderkündigungsschutzes nach § 34 Abs. 2 TVöD
  • Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte
  • Überprüfung von Versetzung, Abordnung und Umsetzung
Anwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst

Befristung & Kettenverträge

Anwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst

Wann aus der befristeten Stelle ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird

Der öffentliche Dienst befristet in großem Umfang – mit Sachgrund, ohne Sachgrund, an Hochschulen zusätzlich nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Hält die Befristung der Prüfung nicht stand, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort. Die Klage muss binnen drei Wochen nach dem Vertragsende erhoben sein.

  • Prüfung von Sachgrund und Vorbeschäftigung nach § 14 TzBfG
  • Entfristungsklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist
  • Befristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst schützen

Stellenbesetzung & Konkurrentenstreit

Beschäftigte im öffentlichen Dienst schützen

Übergangen worden? Dann zählt jeder Tag bis zur Besetzung

Jede Stelle im öffentlichen Dienst ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Wer benachteiligt wurde, kann die Besetzung im einstweiligen Rechtsschutz stoppen – aber nur, bis die Stelle tatsächlich besetzt ist. Danach bleibt regelmäßig nur noch Schadensersatz.

  • Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Stellenbesetzung
  • Akteneinsicht in Auswahlvermerk und Anforderungsprofil
  • Entschädigungsansprüche nach dem AGG

Zwei Wege, mit demselben Schreiben umzugehen

Der Unterschied zwischen Kontrollverlust und Souveränität

Der Unterschied zwischen Kontrollverlust und Souveränität

Ob Eingruppierung, Befristung oder Kündigung – im öffentlichen Dienst scheitern Ansprüche fast nie an der Sache, sondern an Fristen, die im Hintergrund laufen. Mit anwaltlicher Vertretung wird zuerst die Frist gesichert und danach in Ruhe geprüft, was durchsetzbar ist.

Ohne Rechtsanwalt

  • Ansprüche verfallen nach sechs Monaten, ohne dass jemand etwas sagt
  • Warten auf die Antwort der Personalstelle, bis die Frist abgelaufen ist
  • Die Stelle ist besetzt, bevor über die Bewerbung gestritten wird
  • Ungeprüfte Hinnahme von Abmahnung, Versetzung oder Aufhebungsvertrag
  • Jahrelang zu niedrig eingruppiert, rückwirkend holbar nur ein halbes Jahr

Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite

  • Fristwahrende Geltendmachung in Textform, bevor Ansprüche verfallen
  • Sachliche Korrespondenz mit der Personalstelle, ohne das Verhältnis zu verbrennen
  • Einstweiliger Rechtsschutz, solange die Stelle noch nicht besetzt ist
  • Prüfung und Anfechtung belastender Personalmaßnahmen für Beschäftigte
  • Konsequente Durchsetzung von Höhergruppierung und Nachzahlung.

Wir finden den richtigen Weg für Sie

Schildern Sie Ihr Anliegen aus dem öffentlichen Dienst

Von der zu niedrigen Entgeltgruppe über die dritte Befristung bis zur Kündigung – schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, welche Frist bei Ihnen gerade läuft und was sich realistisch durchsetzen lässt.

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Wie können wir Sie erreichen?

Bitte lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Handeln Sie, bevor die Ausschlussfrist zuschlägt

Sechs Monate für Tarifansprüche, drei Wochen für die Kündigung

Wir sichern Ihre Entgeltgruppe, Ihren Arbeitsplatz und Ihre Zusatzversorgung – mit fristgerechtem Handeln und klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten.