Anwalt-fuer-Verwaltungsrecht

FÜR VERMIETER, DIE IHR EIGENTUM ZURÜCKWOLLEN

Anwalt Räumungsklage: Jeder Monat kostet Sie eine Miete

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Sie haben gekündigt. Der Mieter bleibt. Ab jetzt entscheidet nicht mehr das Recht, sondern das Tempo.

Die meisten Vermieter wissen genau, dass sie im Recht sind. Was sie zermürbt, ist die Dauer: Zwischen Kündigung und Räumung vergehen Monate, in denen keine Miete kommt und die Wohnung blockiert bleibt. Wir führen Räumungsverfahren zügig und formsicher – damit aus Monaten keine Jahre werden. 

  • Räumungstitel ohne vermeidbare Verzögerung
  • Formsichere Kündigung, die vor Gericht hält
  • Klarheit über Ihre Aussichten – von Anfang an

Wenn Recht auf Öffentlichkeit trifft

Bekannt aus führenden Medien und Fachverlagen

Zahlreiche bekannte Mandate

Mandanten kennen uns u.a. aus:

Ihre Wohnung zurück

Anwaltliche Vertretung verkürzt das Verfahren

Formsicherheit von Anfang an

Die meisten Räumungsklagen scheitern nicht am Recht, sondern an der Kündigung. Wir formulieren so, dass der Mieter die Grundlage nicht nachträglich beseitigen kann.

Tempo im Verfahren

Wir beantragen von Beginn an das Nötige mit: Räumung und Zahlung in einem Verfahren, Sicherungsanordnung wo möglich, Versäumnisurteil wenn der Mieter nicht reagiert.

Realistische Erwartung

Sie erfahren früh, ob beim Mieter etwas zu holen ist. Das entscheidet darüber, ob sich der Aufwand für den Zahlungsteil lohnt – oder ob Tempo bei der Räumung wichtiger ist.

Fester Preis · keine Mandatspflicht

Vom Rückstand zum Räumungstitel

Ihre Vorteile mit Fachanwalt Dr. Lipinski 

Das Eine Räumungsklage hat wenige Stellschrauben – aber jede davon kostet oder spart Monate. Dr. Uwe Johannes Lipinski führt das Verfahren so, dass keine davon verschenkt wird.

  • Kündigung fristlos und hilfsweise ordentlich damit eine Nachzahlung sie nicht entwertet
  • Räumungs- und Zahlungsantrag in einem Verfahren statt in zwei
  • Versäumnisurteil und Sicherungsanordnung konsequent genutzt
  • Beweissichere Zustellung statt formloser Nachrichten an den Mieter
  • Begleitung bis zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Kommunikation mit dem Staat

Vermieter kommen meistens zu spät zu mir – nicht weil sie zögerlich sind, sondern weil sie zuerst versucht haben, sich zu einigen.

Das ist menschlich richtig und rechtlich teuer. Meine Aufgabe ist es, ab diesem Punkt keine Zeit mehr zu verlieren.

Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mandanten über unsere Kanzlei

Mandanten über die Zusammenarbeit mit der Kanzlei

Dr. Uwe Lipinski überzeugte mich durch exzellente Fachkenntnis, Verlässlichkeit und sehr gute Erreichbarkeit. Ob in der Beratung oder Vertretung – ich war stets rundum zufrieden mit seiner Arbeit. 

M. P.
Zufriedene Mandantin

Sehr freundliche und empathische Anwaltskanzlei, die dazu noch fachlich hervorragend gearbeitet hat und auch über die normalen Geschäftszeiten hinaus erreichbar war.

P.
Zufriedene Mandantin

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team nur empfehlen, fachlich äußerst kompetent und sehr engagiert.

S.
Zufriedene Mandantin

Warum sich Räumungen so lange ziehen

Ohne anwaltliche Vertretung verlieren Sie vor allem Zeit

Ein Räumungsverfahren entscheidet sich nicht im Gerichtssaal, sondern bei der Kündigung. Wer dort einen Formfehler macht, verliert Monate – und im schlechtesten Fall das ganze Verfahren.

Die Kündigung hält nicht

Wer nur fristlos kündigt, riskiert alles: Zahlt der Mieter den Rückstand nach, entfällt der Kündigungsgrund und das Verfahren ist verloren. Wer zusätzlich hilfsweise ordentlich kündigt, behält seine Position.

Monate ohne Miete

Zwischen erster ausbleibender Zahlung und tatsächlicher Räumung vergehen in der Praxis viele Monate. Jeder davon ist ein Mietausfall, der sich nicht nachholen lässt.

Der Titel bringt kein Geld

Komplexe Ein Räumungs- und Zahlungstitel ist 30 Jahre vollstreckbar – nur nützt das wenig, wenn beim Mieter nichts zu holen ist. Wer das früh weiß, priorisiert die Räumung statt der Forderung.

Blockiertes Eigentum

Verkauf, Eigenbedarf, Sanierung: Solange der Mieter in der Wohnung ist, steht jedes Vorhaben still. Käufer springen ab, Finanzierungen laufen aus, Doppelbelastungen entstehen.

Beweisprobleme

Mahnungen per Messenger, mündliche Absprachen, Fristen ohne Nachweis: Was sich nicht belegen lässt, zählt vor Gericht nicht – und verlängert das Verfahren um eine Instanz.

Räumungsverfahren gewinnt man am Anfang, nicht am Ende

Der Unterschied sind Monate

Zwei Wege aus demselben Mietrückstand

Derselbe Mietrückstand führt je nach Vorgehen zu einem Räumungstitel in Monaten – oder zu einem gescheiterten Verfahren und einem Mieter, der weiter wohnen bleibt. Dr. Uwe Johannes Lipinski führt Räumungsverfahren formsicher und ohne vermeidbare Schleifen.

Ohne Rechtsanwalt

  • Fristlose Kündigung, die durch Nachzahlung entwertet wird
  • Getrennte Verfahren für Räumung und Zahlung
  • Fristen und Zustellungen ohne belastbaren Nachweis
  • Vollstreckung ohne Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Mietausfall über viele Monate, Eigentum blockiert

Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite

  • Fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung in einem Schreiben
  • Räumung und Zahlung in einem Verfahren
  • Beweissichere Zustellung und dokumentierte Fristsetzung
  • Frühe Einschätzung, ob sich Vollstreckung wirtschaftlich lohnt
  • Kürzeres Verfahren, schnellere Neuvermietung

Rechtsgebiete, worin wir Vermieter vertreten

Unsere Anwälte vertreten Sie als Vermieter 

Wir schützen Rechtsbeziehungen unserer Mandate

Räumungsklage bei Mietrückstand

Wir schützen Rechtsbeziehungen unserer Mandate

Zwei Monate Rückstand genügen

Bleibt der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten oder einem entsprechenden Gesamtbetrag im Rückstand, ist die fristlose Kündigung eröffnet. Entscheidend ist, dass sie so ausgesprochen wird, dass eine spätere Zahlung sie nicht aushebelt.

  • Kündigung fristlos und hilfsweise ordentlich
  • Räumungs- und Zahlungsklage in einem Verfahren
  • Versäumnisurteil bei ausbleibender Verteidigung
  • Vollstreckung bis zur Schlüsselübergabe
Erfahrungsschatz bei Disziplinarverfahren

Eigenbedarfskündigung

Erfahrungsschatz bei Disziplinarverfahren

Den eigenen Bedarf gerichtsfest begründen

Eigenbedarfskündigungen, an der Begründung scheitern regelmäßig nicht am Bedarf. Wer die Person und den Nutzungswunsch nicht konkret darlegt, verliert – und muss von vorn beginnen.

  • Konkrete Bedarfsdarstellung im Kündigungsschreiben
  • Prüfung von Alternativwohnraum und Anbietpflicht
  • Umgang mit dem Widerspruch nach der Sozialklausel
  • Räumungsklage nach abgelaufener Frist
Gaststättenrecht & Immissionsschutzrecht

Räumung nach Vertragsende

Gaststättenrecht & Immissionsschutzrecht

Wenn der Mietvertrag endet, der Mieter aber bleibt

Im Baurecht entstehen Situationen, die das Gesetz anders behandelt als den klassischen Rückstand. Nach Zeitmietvertrag, im Erbfall oder bei Nutzung ohne eigenen Vertrag gelten eigene Regeln.

  • Räumung nach Ablauf eines Zeitmietvertrags
  • Eintritt von Angehörigen in den Mietvertrag
  • Nutzung ohne Mietvertrag nach dem Tod des Mieters
  • Sonderkündigungsrechte prüfen und fristgerecht ausüben
Beamtenrecht

Zwangsvollstreckung

Beamtenrecht

Vom Titel zur tatsächlichen Räumung

Mit dem Urteil ist die Wohnung noch nicht frei. Erst die Vollstreckung bringt sie zurück – und hier entscheidet die Vorbereitung über weitere Wochen.

  • Vollstreckungsauftrag und Terminierung
  • Berliner Räumung zur Kostenbegrenzung
  • Titulierung und Beitreibung der Mietrückstände
  • Prüfung der Vollstreckungsaussichten vor dem Aufwand
Kompetenz im Gewerberecht
Kompetenz im Gewerberecht

Über Dr. Uwe Lipinski

Durchsetzungskraft, wo andere verhandeln

Dr. Uwe Johannes Lipinski vertritt seit über 20 Jahren Mandanten, die ihre Rechte gegen strukturelle Übermacht durchsetzen müssen. Als promovierter Jurist arbeitet er analytisch und konsequent – und gibt auch dann nicht nach, wenn ein Verfahren unbequem wird.

Als promovierter Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt er auch unpopuläre Positionen gegen den Mainstream, wenn die Rechtslage es erfordert. Seine Mandanten schätzen die Kombination aus wissenschaftlicher Tiefe und kämpferischer Durchsetzungskraft, die schon zu bemerkenswerten Erfolgen führte - wie der Wahlanfechtung in Weinsberg gegen die vereinte Macht von Gemeinderat, Bürgermeister und Kommunalaufsicht.

Dr. Lipinski schafft Klarheit 

Schildern Sie Ihre Situation als Vermieter

Ob Mietrückstand, Eigenbedarf oder ein Mieter, der nach Vertragsende nicht auszieht – wir sagen Ihnen, welcher Weg der schnellste ist und womit Sie realistisch rechnen müssen.

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Jeder Monat ist eine Miete

Räumungsverfahren belohnen Tempo

Je früher die Kündigung formsicher steht, desto eher ist die Wohnung wieder frei. Wer wartet, verlängert nur die Zeit ohne Einnahmen.