Anwalt-fuer-Verwaltungsrecht

FÜR BEAMTE, DEREN STATUS AUF DEM SPIEL STEHT

Disziplinarverfahren als Beamter: Was Sie jetzt sagen, zählt später

Anwalt-fuer-Verwaltungsrecht

Zwischen dem Anhörungsschreiben und Ihrer Antwort liegt die wichtigste Entscheidung des ganzen Verfahrens.

Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen. Was danach folgt, ist ein Verfahren mit eigenen Regeln – und mit einem Dienstherrn, der die Akte bereits kennt. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verschafft Dr. Lipinski Ihnen zuerst Akteneinsicht und dann eine Strategie. 

  • Akteneinsicht, bevor Sie sich äußern
  • Schutz Ihres Status und Ihrer Bezüge
  • Vertrauliche Beratung außerhalb des Dienstwegs

Wenn Recht auf Öffentlichkeit trifft

Bekannt aus führenden Medien und Fachverlagen

Zahlreiche bekannte Mandate

Mandanten kennen uns u.a. aus:

Klarheit statt Ungewissheit

Anwaltliche Vertretung ordnet ein Verfahren, das Sie nicht steuern

Erst die Akte, dann das Wort

Bevor Sie sich zur Sache äußern, muss feststehen, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob der Vorwurf die Einleitungsschwelle trägt.

Das Verfahren begrenzen

Nicht jedes Dienstvergehen rechtfertigt jede Maßnahme. Wir arbeiten darauf hin, dass am Ende ein Verweis steht, wo eine Kürzung droht – und eine Kürzung, wo die Entfernung im Raum stand.

Verfahren nicht kreuzen lassen

Läuft parallel ein Strafverfahren, kann jede Äußerung in beiden Verfahren verwendet werden. Wir stimmen Disziplinar- und Strafverteidigung aufeinander ab, statt sie getrennt laufen zu lassen.

Fester Preis · keine Mandatspflicht

Ihr Verfahren, nicht nur Ihre Akte

Ihre Vorteile mit Fachanwalt Dr. Lipinski 

Das Das Disziplinarrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Fristen und einem Dienstherrn, der zugleich ermittelt und entscheidet. Dr. Uwe Johannes Lipinski sorgt dafür, dass Sie darin nicht allein auf Ihr gutes Gewissen angewiesen sind.

  • Akteneinsicht nach § 20 BDG bevor eine Stellungnahme abgegeben wird
  • Prüfung der Einleitungsschwelle nach § 17 BDG
  • Verteidigung gegen die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen
  • Abstimmung mit einem parallel laufenden Strafverfahren gegenüber Gericht und Dienstherrn
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht und im Berufungsverfahren
Kommunikation mit dem Staat

Der häufigste und teuerste Fehler passiert in den ersten Tagen: Betroffene schreiben eine ehrliche, ausführliche Stellungnahme, bevor sie die Akte kennen.

Sie meinen es gut – und liefern die Begründung für die Maßnahme gleich mit. Genau das verhindere ich.

Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mandanten über unsere Kanzlei

Ob im Dienstrecht oder gegenüber Behörden – Mandanten über die Zusammenarbeit

Dr. Uwe Lipinski überzeugte mich durch exzellente Fachkenntnis, Verlässlichkeit und sehr gute Erreichbarkeit. Ob in der Beratung oder Vertretung – ich war stets rundum zufrieden mit seiner Arbeit. 

M. P.
Zufriedene Mandantin

Sehr freundliche und empathische Anwaltskanzlei, die dazu noch fachlich hervorragend gearbeitet hat und auch über die normalen Geschäftszeiten hinaus erreichbar war.

P.
Zufriedene Mandantin

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team nur empfehlen, fachlich äußerst kompetent und sehr engagiert.

S.
Zufriedene Mandantin

Was ein Disziplinarverfahren auslösen kann

Ohne anwaltliche Vertretung führt der Dienstherr allein

Im Disziplinarverfahren ermittelt und entscheidet dieselbe Stelle. Ohne eigene Vertretung antworten Sie auf Vorwürfe, deren Grundlage Sie nicht kennen – und schaffen damit Tatsachen für das gesamte weitere Verfahren.

Die vorschnelle Stellungnahme

Die Anhörung ist der erste entscheidende Moment. Was Sie dort erklären, bleibt im Verfahren – und kann in einem parallelen Strafverfahren ebenfalls verwendet werden. Ohne Akteneinsicht antworten Sie auf einen Vorwurf, den Sie nur vom Hörensagen kennen.

Die abgestufte Maßnahme

Das Gesetz sieht Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienst vor. Bei Ruhestandsbeamten tritt die Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts an diese Stelle.

Vorläufige Dienstenthebung

Komplexe Schon vor jeder Entscheidung kann der Dienstherr Sie vom Dienst entheben und einen Teil der Bezüge einbehalten. Wer sich dagegen nicht wehrt, lebt monatelang mit reduziertem Einkommen, ohne dass etwas feststeht.

Die Lücke im gewerkschaftlichen Rechtsschutz

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz ist keine Versicherung, sondern eine Satzungsleistung. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch, die Organisation prüft die Erfolgsaussichten und übernimmt nicht jeden Fall. Häufig vertritt ein Gewerkschaftsjurist oder ein benannter Prozessvertreter.

Die Dauer

Disziplinarverfahren ziehen sich häufig über Jahre. In dieser Zeit stehen Beförderungen still, die Personalakte bleibt belastet, und die Ungewissheit begleitet jeden Arbeitstag.

Im Disziplinarrecht entscheidet die erste Reaktion über den Verlauf

Das Verfahren läuft so oder so

Der Unterschied entsteht in der ersten Woche

Ob am Ende ein Verweis steht oder die Entfernung aus dem Dienst, entscheidet sich oft in den Tagen nach dem Anhörungsschreiben. Dr. Uwe Johannes Lipinski nutzt dieses Fenster – mit präziser Strategie und jahrzehntelanger Erfahrung im Verwaltungsrecht.

Ohne Rechtsanwalt

  • Stellungnahme ohne Kenntnis der Akte
  • Aussagen, die im Strafverfahren gegen Sie verwendet werden
  • Vorläufige Dienstenthebung bleibt unangefochten
  • Maßnahme am oberen Rand des Vertretbaren
  • Keine Prüfung von Verfahrensfehlern und Fristen

Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite

  • Akteneinsicht vor jeder inhaltlichen Äußerung
  • Abgestimmte Verteidigung in Disziplinar- und Strafverfahren
  • Antrag gegen Dienstenthebung und Bezügeeinbehalt
  • Argumentation für die mildere Maßnahme
  • Konsequente Prüfung von Verfahrensfehlern und Verwertungsverboten

Rechtsgebiete, worin die Kanzlei Lipinski Beamte vertritt

Unsere Anwälte vertreten Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn 

Wir schützen Rechtsbeziehungen unserer Mandate

Disziplinarverfahren von der Einleitung bis zur Entscheidung

Wir schützen Rechtsbeziehungen unserer Mandate

Vom Anhörungsschreiben bis zur Disziplinarverfügung

Das behördliche Disziplinarverfahren folgt festen Schritten. Jeder davon bietet Ansatzpunkte – wenn man sie kennt, bevor sie verstrichen sind.

  • Akteneinsicht und Prüfung der Einleitungsvoraussetzungen
  • Stellungnahme im Anhörungsverfahren gegenüber dem Dienstherrn
  • Verteidigung gegen die Disziplinarverfügung
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Erfahrungsschatz bei Disziplinarverfahren

Vorläufige Dienstenthebung und Bezügekürzung

Erfahrungsschatz bei Disziplinarverfahren

Einkommen sichern, solange nichts feststeht

Die Suspendierung ist keine Strafe, wirkt aber wie eine . Sie ist angreifbar, wenn die Prognose des Dienstherrn nicht trägt. Wir prüfen die Verhältnismäßigkeit und gehen gegen den Bezügeeinbehalt vor.

  • Antrag auf Aussetzung der Dienstenthebung
  • Vorgehen gegen die Einbehaltung von Dienstbezügen
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • Rückabwicklung nach erfolgreichem Verfahren
Gaststättenrecht & Immissionsschutzrecht

Entfernung aus dem Dienst und Zurückstufung

Gaststättenrecht & Immissionsschutzrecht

Wenn der Status selbst zur Disposition steht

Im Baurecht setzen einen endgültigen Vertrauensverlust voraus. Genau dieser Maßstab ist der Angriffspunkt – und genau dort setzen Milderungsgründe und das Persönlichkeitsbild an.

  • Verteidigung gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
  • Abwehr der Zurückstufung in ein niedrigeres Amt
  • Milderungsgründe und Persönlichkeitsbild
  • Aberkennung des Ruhegehalts bei Ruhestandsbeamten
Beamtenrecht

Disziplinar- und Strafverfahren nebeneinander

Beamtenrecht

Zwei Verfahren, eine Strategie

Läuft neben dem Disziplinarverfahren ein Ermittlungsverfahren , entscheidet die Abstimmung über beide Ergebnisse. Wir führen sie zusammen, statt sie getrennt laufen zu lassen.

  • Bindungswirkung strafgerichtlicher Feststellungen
  • Aussetzung des Disziplinarverfahrens
  • Umgang mit außerdienstlichem Verhalten
  • Folgen von Einstellung oder Freispruch
Kompetenz im Gewerberecht
Kompetenz im Gewerberecht

Über Dr. Uwe Lipinski

Ihr Verteidiger gegenüber dem Dienstherrn

Dr. Uwe Johannes Lipinski vertritt seit über 20 Jahren Mandanten gegenüber Behörden – und damit gegenüber Institutionen, die im eigenen Verfahren zugleich ermitteln und entscheiden. Als promovierter Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht arbeitet er mit analytischer Präzision und der nötigen Beharrlichkeit.

Als promovierter Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt er auch unpopuläre Positionen gegen den Mainstream, wenn die Rechtslage es erfordert. Seine Mandanten schätzen die Kombination aus wissenschaftlicher Tiefe und kämpferischer Durchsetzungskraft, die schon zu bemerkenswerten Erfolgen führte - wie der Wahlanfechtung in Weinsberg gegen die vereinte Macht von Gemeinderat, Bürgermeister und Kommunalaufsicht.

Dr. Lipinski schafft Klarheit 

Schildern Sie Ihre dienstrechtliche Situation

Ob Anhörungsschreiben, laufendes Verfahren oder drohende Dienstenthebung – wir sagen Ihnen, welche Fristen laufen und was Sie jetzt besser noch nicht tun sollten. Ihr Dienstherr erfährt von diesem Gespräch nichts.

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Wie können wir Sie erreichen?

Bitte lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Die Anhörungsfrist läuft bereits

Antworten Sie nicht, bevor Sie die Akte kennen

Jede Stellungnahme bleibt im Verfahren. Wer zuerst Akteneinsicht nimmt und dann antwortet, verschenkt nichts – und behält alle Möglichkeiten.