Anwalt-fuer-Verwaltungsrecht

FÜR GEWERBETREIBENDE UND GASTRONOMEN GEGEN DAS BERUFSVERBOT

Anwalt Gewerberecht: Wehren Sie sich, bevor die Untersagung bestandskräftig wird

Anwalt-fuer-Verwaltungsrecht

Eine Gewerbeuntersagung nimmt Ihnen nicht einen Auftrag und nicht ein Jahr. Sie nimmt Ihnen den Beruf – unbefristet und in ganz Deutschland.

Wer einen Anhörungsbogen des Gewerbeamts im Briefkasten hat, unterschätzt fast immer, was daraus werden kann. Die Behörde prüft nicht einen einzelnen Verstoß, sondern das Gesamtbild Ihrer Zuverlässigkeit. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennt Dr. Lipinski die Punkte, an denen diese Gesamtschau angreifbar wird – und wie viel Zeit Ihnen realistisch bleibt. 

  • Erhalt Ihrer Gewerbeerlaubnis
  • Handlungsfähigkeit statt Stillstand
  • Schutz Ihrer wirtschaftlichen Existenz

Wenn Recht auf Öffentlichkeit trifft

Bekannt aus führenden Medien und Fachverlagen

Zahlreiche bekannte Mandate

Mandanten kennen uns u.a. aus:

Endlich wieder planen können

Anwaltliche Vertretung sichert Ihre Gewerbeerlaubnis

Fachliche Gegenwehr

Behörden begründen Unzuverlässigkeit über eine Gesamtschau. Genau dort entstehen Fehler: unvollständige Sachverhalte, veraltete Zahlen, nicht gewürdigte Tilgungsbemühungen. Wir prüfen jede Position einzeln.

Zeit zurückgewinnen

Zwischen Anhörung und Untersagungsverfügung liegt ein Zeitfenster, das die meisten verstreichen lassen. Wer es nutzt, kann Rückstände strukturieren und der Behörde eine andere Grundlage vorlegen.

Existenz sichern

Es geht nicht um einen Bescheid, sondern um Ihre Zukunft als Selbstständiger. Wir arbeiten darauf hin, dass Sie Ihren Betrieb behalten – und wenn nötig auch auf die spätere Wiedergestattung.

Fester Preis · keine Mandatspflicht

Mit Struktur aus der Schieflage

Ihre Vorteile mit Fachanwalt Dr. Lipinski 

Das Gewerberecht ist strenger, als die meisten Betroffenen annehmen – aber es ist auch berechenbar. Wer weiß, worauf die Behörde abstellt, kann gezielt gegensteuern, statt zu hoffen. Dr. Uwe Johannes Lipinski führt Sie durch das Verfahren, bevor Tatsachen geschaffen werden.

  • Prüfung des Anhörungsschreibens und Fristensicherung, bevor Tatsachen geschaffen werden
  • Widerspruch und Klage gegen Untersagungsverfügungen und versagte Gaststättenerlaubnisse
  • Eilrechtsschutz wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde
  • Aufbau eines belastbaren Sanierungskonzepts gegenüber dem Gewerbeamt
  • Vertretung im Wiedergestattungsverfahren nach § 35 Abs. 6 GewO
Kommunikation mit dem Staat

Eine Gewerbeuntersagung trifft Menschen, die meistens keine Betrüger sind, sondern in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Meine Aufgabe ist es, der Behörde zu zeigen, dass die Zukunftsprognose eine andere ist als die Vergangenheit.

Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mandanten über unsere Kanzlei

Ob im Gewerberecht oder gegenüber Behörden – Mandanten über die Zusammenarbeit

Dr. Uwe Lipinski überzeugte mich durch exzellente Fachkenntnis, Verlässlichkeit und sehr gute Erreichbarkeit. Ob in der Beratung oder Vertretung – ich war stets rundum zufrieden mit seiner Arbeit. 

M. P.
Zufriedene Mandantin

Sehr freundliche und empathische Anwaltskanzlei, die dazu noch fachlich hervorragend gearbeitet hat und auch über die normalen Geschäftszeiten hinaus erreichbar war.

P.
Zufriedene Mandantin

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team nur empfehlen, fachlich äußerst kompetent und sehr engagiert.

S.
Zufriedene Mandantin

Wenn das Gewerbeamt ernst macht

Ohne anwaltliche Vertretung entscheidet die Behörde allein

Eine Gewerbeuntersagung ist kein Bußgeld und kein Denkzettel. Sie beendet Ihre selbstständige Tätigkeit – und zwar dauerhaft, wenn niemand rechtzeitig widerspricht.

Unbefristetes Berufsverbot

Eine Gewerbeuntersagung gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet. Es gibt keine Verjährungsfrist, nach der sie von selbst entfällt. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, lebt dauerhaft mit dem Verbot.

Bundesweite Wirkung

Der Umzug in ein anderes Bundesland hilft nicht, die Gründung einer GmbH ebenso wenig. Die Untersagung wirkt bundesweit und lässt sich auf verwandte Tätigkeiten erstrecken.

Die Gesamtschau wächst

Komplexe Jeder weitere Monat mit offenen Steuererklärungen oder Beitragsrückständen verschlechtert genau das Bild, auf das es ankommt. Die Behörde bewertet nicht einen Verstoß, sondern Ihr gesamtes Verhalten.

Sofortige Vollziehung

Wird die sofortige Vollziehung angeordnet, müssen Sie den Betrieb einstellen, bevor überhaupt ein Gericht entschieden hat. Ohne Eilantrag ist der Laden zu, während das Verfahren noch läuft.

Verlorene Fristen

Der Widerspruch gegen eine Untersagungsverfügung ist in der Regel binnen eines Monats einzulegen. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid bestandskräftig – unabhängig davon, wie gut Ihre Argumente gewesen wären.

Gewerberecht verzeiht kein Abwarten – aber es belohnt, wer früh handelt

Gewerberecht ist kein Ort für Hoffnung

Der Unterschied liegt im Zeitpunkt

Zwischen dem Anhörungsschreiben und der bestandskräftigen Untersagung liegen Wochen, in denen sich fast alles noch beeinflussen lässt. Dr. Uwe Johannes Lipinski nutzt dieses Fenster – mit präziser Strategie und jahrzehntelanger Erfahrung im Verwaltungsrecht.

Ohne Rechtsanwalt

  • Anhörungsschreiben unbeantwortet oder unbedacht beantwortet
  • Rückstände wachsen weiter, die Prognose verschlechtert sich
  • Betriebsschließung durch sofortige Vollziehung
  • Bestandskraft durch versäumte Widerspruchsfrist
  • Dauerhaftes Berufsverbot mit bundesweiter Wirkung

Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite

  • Fristgerechte, inhaltlich geführte Stellungnahme gegenüber dem Gewerbeamt
  • Strukturierte Tilgungsdarstellung als Grundlage einer positiven Prognose
  • Eilrechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung
  • Fristenmanagement und rechtzeitiger Widerspruch
  • Perspektive auf Fortführung – und notfalls auf Wiedergestattung

Rechtsgebiete, worin die Kanzlei Lipinski Sie vertritt

Unsere Anwälte für Gewerberecht schützen Ihren Betrieb 

Wir schützen Rechtsbeziehungen unserer Mandate

Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO

Wir schützen Rechtsbeziehungen unserer Mandate

Die Prognose angreifen, nicht die Vergangenheit verteidigen

Die Behörde stützt sich auf Steuerrückstände, offene Sozialabgaben oder wirtschaftliche Unordnung. Entscheidend ist aber nicht, was war, sondern ob Sie künftig ordnungsgemäß wirtschaften. Genau dort setzen wir an.

  • Stellungnahme im Anhörungsverfahren
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung
  • Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung
  • Wiedergestattung nach § 35 Abs. 6 GewO
Erfahrungsschatz bei Disziplinarverfahren

Gaststättenerlaubnis

Erfahrungsschatz bei Disziplinarverfahren

Konzession sichern – Versagung und Widerruf abwehren

Ob Neuantrag oder Widerruf, die Gaststättenerlaubnis hängt an Ihrer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und an der Einhaltung der Auflagen. Wir prüfen, ob die Behörde ihre Anforderungen zu Recht stellt.

  • Versagte Erlaubnis im Antragsverfahren
  • Widerruf wegen behaupteter Unzuverlässigkeit
  • Auflagen zu Sperrzeit, Lärmschutz und Jugendschutz
  • Hygiene- und lebensmittelrechtliche Beanstandungen
Gaststättenrecht & Immissionsschutzrecht

Handwerksrolle und Meisterprüfung

Gaststättenrecht & Immissionsschutzrecht

Eintragung durchsetzen, Löschung abwehren

Im Baurecht steht der Betrieb still. Wir vertreten Sie gegenüber Handwerkskammer und Behörde – bei Ausnahmebewilligung, Altgesellenregelung und drohender Löschung.

  • Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
  • Altgesellenregelung nach § 7b HwO
  • Abwehr der Löschung aus der Handwerksrolle
  • Streit um die Zuordnung des Gewerbes
Beamtenrecht

Weitere gewerberechtliche Erlaubnisse

Beamtenrecht

Von der Reisegewerbekarte bis zur Maklererlaubnis

Viele Tätigkeiten setzen eine besondere Erlaubnis voraus, die an Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse geknüpft ist. Wird sie versagt oder entzogen, gelten dieselben Verteidigungslinien.

  • Erlaubnis nach § 34c GewO für Makler und Bauträger
  • Reisegewerbekarte nach § 55 GewO
  • Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
  • Spielhallen- und Aufstellererlaubnis
Kompetenz im Gewerberecht
Kompetenz im Gewerberecht

Über Dr. Uwe Lipinski

Ihr Verteidiger gegen behördliche Übermacht

Dr. Uwe Johannes Lipinski vertritt seit über 20 Jahren Bürger und Unternehmen gegen Behörden. Als promovierter Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennt er die Argumentationsmuster der Ordnungs- und Gewerbeämter – und die Stellen, an denen behördliche Ermessensentscheidungen angreifbar werden.

Als promovierter Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt er auch unpopuläre Positionen gegen den Mainstream, wenn die Rechtslage es erfordert. Seine Mandanten schätzen die Kombination aus wissenschaftlicher Tiefe und kämpferischer Durchsetzungskraft, die schon zu bemerkenswerten Erfolgen führte - wie der Wahlanfechtung in Weinsberg gegen die vereinte Macht von Gemeinderat, Bürgermeister und Kommunalaufsicht.

Dr. Lipinski schafft Klarheit 

Schildern Sie Ihre gewerberechtliche Situation

Ob Anhörungsschreiben, Untersagungsverfügung oder versagte Konzession – wir sagen Ihnen, welche Fristen laufen und was jetzt konkret zu tun ist. Was Sie uns anvertrauen, bleibt selbstverständlich vertraulich.

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Jede Woche verändert die Prognose

Gewerberechtliche Verfahren warten nicht

Mit jedem Monat, in dem Rückstände wachsen und Fristen laufen, verschlechtert sich genau das Bild, auf das die Behörde ihre Entscheidung stützt. Wer früh handelt, hat die besseren Argumente.