
Vertretung von Beamtinnen und Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn
Anwalt Beamtenrecht in Berlin: Wehren Sie sich gegen Maßnahmen Ihres Dienstherrn

Berlin ist der einzige Ort mit Bundes- und Landesbeamten in dieser Dichte
Disziplinarverfügung, Beurteilung, Zurruhesetzung: Gegen dienstrechtliche Bescheide läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Danach sind sie bestandskräftig.
Ob Sie bei einer Senatsverwaltung, einem Bezirksamt, der Polizei Berlin oder einer Bundesbehörde im Dienst stehen, entscheidet darüber, welches Gesetz gilt und welches Gericht zuständig ist. Wir klären das zuerst.
Aktuelles Thema aus der Kanzlei:
Fachlich fundiertes Beamtenrecht in Berlin
Ihre Rechte im Dienstverhältnis durchsetzen und dienstliche Entscheidungen kontrollieren lassen
Fester Preis · keine Mandatspflicht
Strukturiert durch das Dienstrecht
Profitieren Sie von Fachanwalt Dr. Lipinski
Vielen ist nicht bewusst, dass das Verwaltungsrecht als Teil des Verwaltungsrechts zahlreiche Möglichkeiten bietet, Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherrn durchzusetzen. Stattdessen halten viele Beamte dienstliche Maßnahmen für unangreifbar.
Das Beamtenrecht ist Verwaltungsrecht. Mit langjähriger Erfahrung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht sorgt Dr. Uwe Johannes Lipinski dafür, dass Ihre Rechte im Dienstverhältnis gewahrt und durchgesetzt werden.

Mich treibt die Überzeugung an, dass Gerichte dem Staat auch dort auf die Finger schauen müssen, wo er als Dienstherr auftritt.
Wenn Ihr Dienstherr in Ihre Rechte eingreift, prüfe ich jeden Bescheid auf formelle und materielle Fehler – mit der Gründlichkeit, die Disziplinar- und Beurteilungsverfahren erfordern.
Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das sagen Mandanten über unsere Kanzlei
Ob in der Beratung oder in der Vertretung vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite
Beamtenrecht – Strenge Verfahrensregeln erfordern Spezialkenntnisse
Ein Monat Frist, zwei Rechtskreise, drei mögliche Dienstherren – in Berlin besonders unübersichtlich
Wer gegen eine dienstliche Maßnahme vorgehen will, trifft auf ein Verfahrensgeflecht, das kaum Fehler verzeiht. Für Landesbeamte gilt das Landesbeamtengesetz Berlin, für Bundesbeamte das Bundesbeamtengesetz und das Bundesdisziplinargesetz. Wer die falsche Grundlage wählt, verliert Zeit, die er nicht hat.
Versäumte Widerspruchsfrist
Dienstrechtliche Bescheide werden nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist bestandskräftig. Danach ist eine inhaltliche Überprüfung regelmäßig nicht mehr möglich – unabhängig davon, wie fehlerhaft der Bescheid war.
Beurteilungen ohne Begründung hingenommen
Eine dienstliche Beurteilung wirkt in jedes spätere Auswahlverfahren hinein. Wer sie unwidersprochen lässt, trägt sie über Jahre mit sich – auch dann, wenn Einzelmerkmale nicht plausibel begründet sind.
Verfahrensfehler im Disziplinarverfahren
Belehrung, Akteneinsicht, Anhörung, Beteiligung der Personalvertretung: Das Disziplinarverfahren folgt strengen Formvorschriften. Wer sie nicht kennt, rügt sie auch nicht – und verliert einen Angriffspunkt, der oft der stärkste ist.
Beurteilungsspielraum des Dienstherrn
Bei Beurteilungen und Auswahlentscheidungen hat der Dienstherr einen Spielraum, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen. Angreifbar sind vor allem Verfahren und Maßstab – das setzt Kenntnis der Rechtsprechung voraus.
Unklare Erfolgsaussichten
Ob sich ein Widerspruch lohnt, hängt von der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen ab. Ohne diese Einordnung bleiben Erfolgsaussichten und Kostenrisiko schwer kalkulierbar – gerade wenn eine Rechtsschutzversicherung mitentscheidet.
Dienstrechtliche Auseinandersetzung: Holen Sie sich die Kontrolle zurück
Spezialisierte Vertretung im Beamtenrecht schafft Waffengleichheit
Gemeinsam gegenüber dem Dienstherrn - Wir stehen Ihnen zur Seite
Dienstliche Entscheidungen wirken sich auf Besoldung, Laufbahn, Versorgung und den Status selbst aus. Ohne fachkundige Begleitung passieren vermeidbare Fehler, und die Folgen tragen Sie über Jahre. Dr. Uwe Lipinski vertritt Beamtinnen und Beamte gegenüber Landes- und Bundesdienstherren.
Ohne Rechtsanwalt
Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite
Unsere Beratungsfelder im Beamtenrecht
Wir greifen rechtswidrige dienstliche Maßnahmen in Berlin an

Disziplinarrecht
Vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst – jede Stufe ist angreifbar
Für Berliner Landesbeamte gilt das Disziplinarrecht des Landes, für Bundesbeamte das Bundesdisziplinargesetz. Beide Verfahren sind streng formalisiert – und genau darin liegen die häufigsten Fehler des Dienstherrn.
Der erste Schritt ist immer die Akte: Was wurde wann verfügt, wer wurde beteiligt, wann wurde belehrt. Ohne vollständige Akteneinsicht lässt sich ein Disziplinarverfahren nicht sinnvoll verteidigen.

Beurteilung & Konkurrentenklage

Bei der Beförderung übergangen? Bis zur Besetzung der Stelle zählt jeder Tag
Nach Art. 33 Abs. 2 GG sind Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Grundlage der Auswahl ist die dienstliche Beurteilung. Wer übergangen wurde, kann die Ernennung im Eilverfahren stoppen – aber nur, solange sie nicht vollzogen ist.
Angriffspunkt ist selten das Werturteil selbst, sondern der Weg dorthin: Beurteilungszeitraum, Vergleichsgruppe, Richtwerte, Plausibilität der Einzelmerkmale und die Dokumentation der Auswahlentscheidung.

Dienstunfähigkeit & Zurruhesetzung

Amtsärztliches Gutachten erhalten? Prüfen Sie es, bevor Sie zustimmen
Die vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit kürzt das Ruhegehalt dauerhaft. Vor der Versetzung in den Ruhestand ist zu prüfen, ob eine anderweitige Verwendung oder eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommt – dieser Schritt wird häufig übergangen.
Umgekehrt kommt es vor, dass der Dienstherr die Dienstunfähigkeit nicht anerkennt, obwohl sie vorliegt. Auch dann ist das amtsärztliche Gutachten auf Nachvollziehbarkeit und Grundlage zu überprüfen.

Besoldung, Beihilfe & Versetzung
Die alltäglichen Streitpunkte – und die, bei denen Fristen still ablaufen
Nicht jeder dienstrechtliche Streit ist ein Disziplinarverfahren. Häufiger geht es um abgelehnte Beihilfe, eine ungewollte Versetzung oder Abordnung, nicht vergütete Mehrarbeit oder die Frage, ob die Besoldung noch amtsangemessen ist.
Wichtig ist dabei ein Punkt, den viele übersehen: Ansprüche auf höhere Besoldung wirken regelmäßig nur für die Zukunft, wenn sie nicht im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht wurden. Wer wartet, verliert Jahre.

Über Dr. Uwe Lipinski
Mit methodischer Präzision im Dienstrecht
Dr. Uwe Johannes Lipinski vertritt Beamtinnen und Beamte in Auseinandersetzungen mit ihrem Dienstherrn. Seine Promotion zur direkten Demokratie im bayerischen Landesverfassungsrecht bildet das wissenschaftliche Fundament seiner Kanzleitätigkeit.
Die Kombination aus akademischer Durchdringung und langjähriger Prozesserfahrung ermöglicht eine gründliche Fallbearbeitung. Dr. Lipinski analysiert dienstrechtliche Sachverhalte mit der Präzision eines Wissenschaftlers und vertritt Mandantenpositionen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit vor den Verwaltungsgerichten.
Dr. Lipinski setzt sich in Berlin durch
Schildern Sie uns Ihr dienstrechtliches Anliegen
Gegen dienstrechtliche Bescheide läuft die Widerspruchsfrist einen Monat ab Zugang. Eine frühzeitige Prüfung erhält Handlungsmöglichkeiten, die nach Ablauf der Frist nicht mehr bestehen.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin
Durchbrechen Sie das Machtgefälle zwischen Beamtem und Dienstherrn
Berlin ist Sitz der Bundesministerien und zugleich Land und Kommune. Bundesbeamte, Berliner Landesbeamte und Beschäftigte der Bezirksämter unterliegen deshalb unterschiedlichen Gesetzen – bei gleicher Postleitzahl.
Die Kanzlei Dr. Lipinski vertritt Beamtinnen und Beamte gegenüber Landes- und Bundesdienstherren – vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.









