Vertretung von Beamtinnen und Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn

Anwalt Beamtenrecht in Berlin: Wehren Sie sich gegen Maßnahmen Ihres Dienstherrn

Berlin ist der einzige Ort mit Bundes- und Landesbeamten in dieser Dichte

Disziplinarverfügung, Beurteilung, Zurruhesetzung: Gegen dienstrechtliche Bescheide läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Danach sind sie bestandskräftig.

Ob Sie bei einer Senatsverwaltung, einem Bezirksamt, der Polizei Berlin oder einer Bundesbehörde im Dienst stehen, entscheidet darüber, welches Gesetz gilt und welches Gericht zuständig ist. Wir klären das zuerst.

  • Widerspruchsfrist gewahrt, bevor der Bescheid bestandskräftig wird
  • Landes- oder Bundesrecht: die richtige Grundlage von Anfang an
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg

Wenn Recht auf Öffentlichkeit trifft

Bekannt aus führenden Medien und Fachverlagen

Zahlreiche bekannte Mandate

Mandanten kennen uns u.a. aus:

Fachlich fundiertes Beamtenrecht in Berlin

Ihre Rechte im Dienstverhältnis durchsetzen und dienstliche Entscheidungen kontrollieren lassen

Kontrolle dienstlicher Entscheidungen

Disziplinarverfügungen, Beurteilungen und Auswahlentscheidungen sind gerichtlich überprüfbar. Wir prüfen sie auf Verfahrensfehler und auf die Einhaltung des Beurteilungsspielraums.

Besoldung & Versorgung absichern

Kürzung der Bezüge, Zurückstufung, vorzeitige Zurruhesetzung: Jede dieser Maßnahmen wirkt bis in die Pension. Wir rechnen die Folgen durch, bevor Sie zustimmen.

Status, Laufbahn & Personalakte

Der Beamtenstatus, die Laufbahnentwicklung und der Inhalt Ihrer Personalakte werden gegen fehlerhafte dienstliche Maßnahmen verteidigt.

Fester Preis · keine Mandatspflicht

Strukturiert durch das Dienstrecht

Profitieren Sie von Fachanwalt Dr. Lipinski 

Vielen ist nicht bewusst, dass das Verwaltungsrecht als Teil des Verwaltungsrechts zahlreiche Möglichkeiten bietet, Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherrn durchzusetzen. Stattdessen halten viele Beamte dienstliche Maßnahmen für unangreifbar.

Das Beamtenrecht ist Verwaltungsrecht. Mit langjähriger Erfahrung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht sorgt Dr. Uwe Johannes Lipinski dafür, dass Ihre Rechte im Dienstverhältnis gewahrt und durchgesetzt werden.

  • Juristische Prüfung von Disziplinarverfügungen und dienstlichen Beurteilungen
  • Fristwahrende Einlegung von Widersprüchen gegen dienstrechtliche Bescheide innerhalb eines Monats
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit der Dienststelle zur Vermeidung langwieriger Verfahren
  • Strategische Vorbereitung und Durchführung verwaltungsgerichtlicher Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin
  • Wahrung von Besoldung, Versorgung & Schutz vor ungerechtfertigten dienstlichen Maßnahmen
Kommunikation mit dem Staat

Mich treibt die Überzeugung an, dass Gerichte dem Staat auch dort auf die Finger schauen müssen, wo er als Dienstherr auftritt.

Wenn Ihr Dienstherr in Ihre Rechte eingreift, prüfe ich jeden Bescheid auf formelle und materielle Fehler – mit der Gründlichkeit, die Disziplinar- und Beurteilungsverfahren erfordern.

Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Das sagen Mandanten über unsere Kanzlei

Ob in der Beratung oder in der Vertretung vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite

Dr. Uwe Lipinski überzeugte mich durch exzellente Fachkenntnis, Verlässlichkeit und sehr gute Erreichbarkeit. Ob in der Beratung oder Vertretung – ich war stets rundum zufrieden mit seiner Arbeit. 

M. P.
Zufriedene Mandantin

Sehr freundliche und empathische Anwaltskanzlei, die dazu noch fachlich hervorragend gearbeitet hat und auch über die normalen Geschäftszeiten hinaus erreichbar war.

P.
Zufriedene Mandantin

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team nur empfehlen, fachlich äußerst kompetent und sehr engagiert.

S.
Zufriedene Mandantin

Beamtenrecht – Strenge Verfahrensregeln erfordern Spezialkenntnisse

Ein Monat Frist, zwei Rechtskreise, drei mögliche Dienstherren – in Berlin besonders unübersichtlich

Wer gegen eine dienstliche Maßnahme vorgehen will, trifft auf ein Verfahrensgeflecht, das kaum Fehler verzeiht. Für Landesbeamte gilt das Landesbeamtengesetz Berlin, für Bundesbeamte das Bundesbeamtengesetz und das Bundesdisziplinargesetz. Wer die falsche Grundlage wählt, verliert Zeit, die er nicht hat.

Versäumte Widerspruchsfrist

Dienstrechtliche Bescheide werden nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist bestandskräftig. Danach ist eine inhaltliche Überprüfung regelmäßig nicht mehr möglich – unabhängig davon, wie fehlerhaft der Bescheid war.

Beurteilungen ohne Begründung hingenommen

Eine dienstliche Beurteilung wirkt in jedes spätere Auswahlverfahren hinein. Wer sie unwidersprochen lässt, trägt sie über Jahre mit sich – auch dann, wenn Einzelmerkmale nicht plausibel begründet sind.

Verfahrensfehler im Disziplinarverfahren

Belehrung, Akteneinsicht, Anhörung, Beteiligung der Personalvertretung: Das Disziplinarverfahren folgt strengen Formvorschriften. Wer sie nicht kennt, rügt sie auch nicht – und verliert einen Angriffspunkt, der oft der stärkste ist.

Beurteilungsspielraum des Dienstherrn

Bei Beurteilungen und Auswahlentscheidungen hat der Dienstherr einen Spielraum, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen. Angreifbar sind vor allem Verfahren und Maßstab – das setzt Kenntnis der Rechtsprechung voraus.

Unklare Erfolgsaussichten

Ob sich ein Widerspruch lohnt, hängt von der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen ab. Ohne diese Einordnung bleiben Erfolgsaussichten und Kostenrisiko schwer kalkulierbar – gerade wenn eine Rechtsschutzversicherung mitentscheidet.

Dienstrechtliche Auseinandersetzung: Holen Sie sich die Kontrolle zurück

Spezialisierte Vertretung im Beamtenrecht schafft Waffengleichheit

Gemeinsam gegenüber dem Dienstherrn - Wir stehen Ihnen zur Seite

Dienstliche Entscheidungen wirken sich auf Besoldung, Laufbahn, Versorgung und den Status selbst aus. Ohne fachkundige Begleitung passieren vermeidbare Fehler, und die Folgen tragen Sie über Jahre. Dr. Uwe Lipinski vertritt Beamtinnen und Beamte gegenüber Landes- und Bundesdienstherren.

Ohne Rechtsanwalt

  • Fehlerhafte Disziplinarverfügungen bleiben unangetastet und Fristen verstreichen
  • Dienstliche Beurteilungen werden ohne juristische Prüfung hingenommen
  • Ungenutzter Eilrechtsschutz, während die Stelle anderweitig besetzt wird
  • Blockierte Laufbahn & dauerhafte Nachteile bis in die Versorgung
  • Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe & Fürsorge werden nicht geltend gemacht

Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite

  • Systematische Fristenüberwachung und rechtzeitiger Widerspruch
  • Detaillierte Prüfung dienstlicher Bescheide auf formelle und materielle Fehler
  • Vertretung über alle Instanzen & Wahrung Ihrer Rechte im Dienstverhältnis
  • Rüge von Verfahrensfehlern im Disziplinar- und Auswahlverfahren
  • Erhalt von Status, Besoldung und Versorgungsansprüchen

Unsere Beratungsfelder im Beamtenrecht

Wir greifen rechtswidrige dienstliche Maßnahmen in Berlin an

Disziplinarrecht

Vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst – jede Stufe ist angreifbar

Für Berliner Landesbeamte gilt das Disziplinarrecht des Landes, für Bundesbeamte das Bundesdisziplinargesetz. Beide Verfahren sind streng formalisiert – und genau darin liegen die häufigsten Fehler des Dienstherrn.

Der erste Schritt ist immer die Akte: Was wurde wann verfügt, wer wurde beteiligt, wann wurde belehrt. Ohne vollständige Akteneinsicht lässt sich ein Disziplinarverfahren nicht sinnvoll verteidigen.

  • Verteidigung im behördlichen Disziplinarverfahren – von der ersten Anhörung bis zur abschließenden Verfügung
  • Widerspruch gegen Verweis, Geldbuße und Kürzung der Bezüge – innerhalb eines Monats nach Zugang der Verfügung
  • Abwehr von Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienst – Verteidigung vor dem Verwaltungsgericht Berlin
  • Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen – Antrag auf Aussetzung, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig ist
  • Parallel laufendes Strafverfahren – Abstimmung der Verteidigung zwischen beiden Verfahren

Beurteilung & Konkurrentenklage

Bei der Beförderung übergangen? Bis zur Besetzung der Stelle zählt jeder Tag

Nach Art. 33 Abs. 2 GG sind Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Grundlage der Auswahl ist die dienstliche Beurteilung. Wer übergangen wurde, kann die Ernennung im Eilverfahren stoppen – aber nur, solange sie nicht vollzogen ist.

Angriffspunkt ist selten das Werturteil selbst, sondern der Weg dorthin: Beurteilungszeitraum, Vergleichsgruppe, Richtwerte, Plausibilität der Einzelmerkmale und die Dokumentation der Auswahlentscheidung.

  • Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Stellenbesetzung – bevor der Mitbewerber ernannt ist und die Stelle verbraucht
  • Anfechtung dienstlicher Beurteilungen – Beurteilungszeitraum, Vergleichsgruppe und Plausibilität prüfen
  • Akteneinsicht in Auswahlvermerk und Anforderungsprofil – die Dokumentation ist oft der schwächste Punkt der Behörde
  • Schadensersatz bei rechtswidriger Nichtbeförderung – wenn die Stelle bereits besetzt und nicht mehr angreifbar ist
  • Beteiligung des Personalrats im Auswahlverfahren – unterbliebene Beteiligung als eigenständiger Verfahrensfehler

Dienstunfähigkeit & Zurruhesetzung

Amtsärztliches Gutachten erhalten? Prüfen Sie es, bevor Sie zustimmen

Die vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit kürzt das Ruhegehalt dauerhaft. Vor der Versetzung in den Ruhestand ist zu prüfen, ob eine anderweitige Verwendung oder eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommt – dieser Schritt wird häufig übergangen.

Umgekehrt kommt es vor, dass der Dienstherr die Dienstunfähigkeit nicht anerkennt, obwohl sie vorliegt. Auch dann ist das amtsärztliche Gutachten auf Nachvollziehbarkeit und Grundlage zu überprüfen.

  • Überprüfung amtsärztlicher Gutachten – auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und richtige Fragestellung
  • Abwehr einer vorzeitigen Zurruhesetzung – Prüfung anderweitiger Verwendung und begrenzter Dienstfähigkeit
  • Anerkennung von Dienstunfall und Berufskrankheit – Meldefristen wahren und Unfallfürsorge durchsetzen
  • Berechnung von Ruhegehalt und Versorgungsbezügen – Ruhegehaltssatz und Zurechnungszeiten überprüfen lassen
  • Wiederverwendung nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit – Rückkehr in das aktive Dienstverhältnis durchsetzen

Besoldung, Beihilfe & Versetzung

Die alltäglichen Streitpunkte – und die, bei denen Fristen still ablaufen

Nicht jeder dienstrechtliche Streit ist ein Disziplinarverfahren. Häufiger geht es um abgelehnte Beihilfe, eine ungewollte Versetzung oder Abordnung, nicht vergütete Mehrarbeit oder die Frage, ob die Besoldung noch amtsangemessen ist.

Wichtig ist dabei ein Punkt, den viele übersehen: Ansprüche auf höhere Besoldung wirken regelmäßig nur für die Zukunft, wenn sie nicht im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht wurden. Wer wartet, verliert Jahre.

  • Widerspruch gegen abgelehnte Beihilfeanträge – Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen prüfen
  • Abwehr von Versetzung, Abordnung und Umsetzung – dienstliches Bedürfnis und Ermessensausübung überprüfen
  • Geltendmachung amtsangemessener Alimentation – im laufenden Haushaltsjahr, sonst wirkt sie nicht rückwirkend
  • Mehrarbeit, Zulagen und Nebentätigkeit – Ausgleich durchsetzen, Genehmigungen rechtssicher klären
  • Fürsorgepflicht des Dienstherrn – Schutzpflichten bei Konflikten am Arbeitsplatz einfordern
Kompetenz im Gewerberecht
Kompetenz im Gewerberecht

Über Dr. Uwe Lipinski

Mit methodischer Präzision im Dienstrecht

Dr. Uwe Johannes Lipinski vertritt Beamtinnen und Beamte in Auseinandersetzungen mit ihrem Dienstherrn. Seine Promotion zur direkten Demokratie im bayerischen Landesverfassungsrecht bildet das wissenschaftliche Fundament seiner Kanzleitätigkeit.

Die Kombination aus akademischer Durchdringung und langjähriger Prozesserfahrung ermöglicht eine gründliche Fallbearbeitung. Dr. Lipinski analysiert dienstrechtliche Sachverhalte mit der Präzision eines Wissenschaftlers und vertritt Mandantenpositionen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit vor den Verwaltungsgerichten.

Dr. Lipinski setzt sich in Berlin durch

Schildern Sie uns Ihr dienstrechtliches Anliegen

Gegen dienstrechtliche Bescheide läuft die Widerspruchsfrist einen Monat ab Zugang. Eine frühzeitige Prüfung erhält Handlungsmöglichkeiten, die nach Ablauf der Frist nicht mehr bestehen.

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Wie können wir Sie erreichen?

Bitte lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin

Durchbrechen Sie das Machtgefälle zwischen Beamtem und Dienstherrn

Berlin ist Sitz der Bundesministerien und zugleich Land und Kommune. Bundesbeamte, Berliner Landesbeamte und Beschäftigte der Bezirksämter unterliegen deshalb unterschiedlichen Gesetzen – bei gleicher Postleitzahl.

Die Kanzlei Dr. Lipinski vertritt Beamtinnen und Beamte gegenüber Landes- und Bundesdienstherren – vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

  • +49 30 - 26478196
  • termine@anwaltskanzlei-dr-lipinski.de
  • Katharinenstraße 9, 10711 Berlin

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