
Vertretung von Eltern gegenüber Schule und Schulaufsicht
Anwalt Schulrecht in Berlin: Wenn die Schule über die Zukunft Ihres Kindes entscheidet

Probejahr, Losverfahren, Ordnungsmaßnahme – in Berlin gelten eigene Regeln
Nichtversetzung, Schulverweis, abgelehnter Schulplatz: Gegen Schulbescheide läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Danach steht die Entscheidung.
Schulentscheidungen sind Verwaltungsakte und damit gerichtlich überprüfbar. Wir prüfen Verfahren, Anhörung und Ermessen – und handeln in der Zeit, die das Schuljahr lässt.
Aktuelles Thema aus der Kanzlei:
Fachlich fundiertes Schulrecht in Berlin
Die Rechte Ihres Kindes durchsetzen und Schulentscheidungen überprüfen lassen
Fester Preis · keine Mandatspflicht
Strukturiert durch das Berliner Schulrecht
Profitieren Sie von Fachanwalt Dr. Lipinski
Vielen ist nicht bewusst, dass das Verwaltungsrecht als Teil des Verwaltungsrechts konkrete Möglichkeiten bietet, Entscheidungen der Schule überprüfen zu lassen. Stattdessen halten viele Eltern eine Schulentscheidung für endgültig.
Schulrecht ist Verwaltungsrecht. Mit langjähriger Erfahrung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht sorgt Dr. Uwe Johannes Lipinski dafür, dass die Rechte Ihres Kindes gewahrt werden.

Mich treibt die Überzeugung an, dass staatliche Entscheidungen überprüfbar bleiben müssen – gerade dort, wo Kinder betroffen sind.
Wenn eine Schule über die Laufbahn Ihres Kindes entscheidet, prüfe ich den Bescheid auf formelle und materielle Fehler – mit der Gründlichkeit, die solche Verfahren verlangen.
Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das sagen Mandanten über unsere Kanzlei
Ob in der Beratung oder in der Vertretung vor Gericht – wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite
Schulrecht – Kurze Fristen und ein Schuljahr, das weiterläuft
Ein Monat Frist, ein laufendes Schuljahr und drei mögliche Zuständigkeiten
Wer gegen eine Schulentscheidung vorgehen will, hat es mit drei Ebenen zu tun: der Schule selbst, dem Schulamt des Bezirks und der Senatsverwaltung für Bildung. Wer sich an die falsche Stelle wendet, verliert Wochen, die das Schuljahr nicht zurückgibt.
Versäumte Widerspruchsfrist
Zeugnisse, Ordnungsmaßnahmen und Aufnahmebescheide werden nach Ablauf eines Monats bestandskräftig. Danach ist eine inhaltliche Überprüfung regelmäßig ausgeschlossen – auch wenn die Entscheidung angreifbar gewesen wäre.
Das Probejahr am Gymnasium
In Berlin entscheidet das Probejahr in der siebten Klasse darüber, ob ein Kind am Gymnasium bleibt. Wird es nicht bestanden, folgt der Wechsel an die Integrierte Sekundarschule. Angreifbar ist eine solche Entscheidung vor allem über das Verfahren und die Bewertungsgrundlage.
Ordnungsmaßnahmen ohne saubere Anhörung
Vom schriftlichen Verweis bis zum Schulausschluss: Ordnungsmaßnahmen setzen Anhörung, Beteiligung der Gremien und eine tragfähige Begründung voraus. Genau daran scheitern sie am häufigsten – wenn es jemand rügt.
Beurteilungsspielraum der Schule
Bei Noten und pädagogischen Entscheidungen hat die Schule einen Spielraum, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen. Angreifbar sind Verfahren, Maßstab und die Frage, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden.
Das Schuljahr wartet nicht
Ein Hauptsacheverfahren dauert länger als ein Schulhalbjahr. Deshalb entscheidet oft der Eilrechtsschutz über das Ergebnis – und der ist nur so lange sinnvoll, wie die Entscheidung noch umkehrbar ist.
Streit mit der Schule: Holen Sie sich die Handlungsfähigkeit zurück
Anwaltliche Vertretung schafft Augenhöhe mit der Schulaufsicht
Gemeinsam für Ihr Kind - Wir stehen Ihnen zur Seite
Schulentscheidungen wirken sich auf Abschluss, Übergang und Selbstbild eines Kindes aus – oft über Jahre. Ohne fachkundige Begleitung passieren vermeidbare Fehler, und die Folgen trägt das Kind. Dr. Uwe Lipinski vertritt Eltern gegenüber Schulen und Schulaufsicht.
Ohne Rechtsanwalt
Mit Rechtsanwalt Dr. Lipinski an Ihrer Seite
Unsere Beratungsfelder im Schulrecht
Wir greifen rechtswidrige Schulentscheidungen in Berlin an

Ordnungsmaßnahmen & Schulausschluss
Vom schriftlichen Verweis bis zum Schulausschluss – jede Stufe ist überprüfbar
Ordnungsmaßnahmen nach dem Berliner Schulgesetz sind Verwaltungsakte. Sie setzen eine Anhörung, die Beteiligung der zuständigen Gremien und eine verhältnismäßige Abwägung voraus – und scheitern häufig genau daran.
Der erste Schritt ist die Akte: Was wurde wann verfügt, wer wurde angehört, welche Gremien haben mitgewirkt. Ohne Akteneinsicht lässt sich eine Ordnungsmaßnahme nicht sinnvoll angreifen.

Nichtversetzung, Probejahr & Schulwechsel

Sitzenbleiben oder Wechsel an die ISS? Beides ist ein überprüfbarer Bescheid
In Berlin entscheidet das Probejahr in Klasse 7 über den Verbleib am Gymnasium. Auch die Nichtversetzung ist eine anfechtbare Entscheidung. Angreifbar sind vor allem die Notengrundlage, fehlende Förderhinweise und eine unterbliebene rechtzeitige Warnung der Eltern.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach den Zeugnissen bleibt wenig Zeit, bis das neue Schuljahr beginnt. Wer erst im September handelt, kämpft gegen vollendete Tatsachen.

Nachteilsausgleich & Förderbedarf

Nachteilsausgleich abgelehnt oder nur mündlich zugesagt?
Kinder mit ADHS, Autismus, einer Lese-Rechtschreib-Störung oder einer chronischen Erkrankung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich. Er gleicht keine Leistung aus, sondern die Bedingungen, unter denen sie erbracht wird – und er darf nicht im Zeugnis vermerkt werden.
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbietet die Benachteiligung wegen einer Behinderung. Wo eine Schule den Ausgleich verweigert, ist das eine rechtliche Frage – keine pädagogische Ermessensfrage.

Schulplatz, Aufnahme & Losverfahren
Wunschschule abgelehnt? Dann zählt der Bescheid, nicht das Gespräch
Bei übernachgefragten Berliner Oberschulen wird ein Teil der Plätze nach den Kriterien der Schule vergeben, ein Teil über Härtefälle und ein Teil verlost. Wer abgelehnt wurde, sollte zuerst prüfen lassen, nach welchem Kontingent entschieden wurde.
Entscheidend ist die Geschwindigkeit: Sind die Plätze erst vergeben und das Schuljahr angelaufen, hilft auch ein erfolgreicher Widerspruch dem Kind nicht mehr. Deshalb gehört der Eilantrag hier fast immer dazu.

Über Dr. Uwe Lipinski
Mit methodischer Präzision im Schulrecht
Dr. Uwe Johannes Lipinski vertritt Eltern in Auseinandersetzungen mit Schulen und Schulaufsicht. Seine Promotion zur direkten Demokratie im bayerischen Landesverfassungsrecht bildet das wissenschaftliche Fundament seiner Kanzleitätigkeit.
Die Kombination aus akademischer Durchdringung und langjähriger Prozesserfahrung ermöglicht eine gründliche Fallbearbeitung. Dr. Lipinski analysiert schulrechtliche Sachverhalte mit der Präzision eines Wissenschaftlers und vertritt sie mit der nötigen Hartnäckigkeit vor den Verwaltungsgerichten.
Dr. Lipinski setzt sich in Berlin durch
Schildern Sie uns, was an der Schule Ihres Kindes passiert ist
Gegen Schulbescheide läuft die Widerspruchsfrist einen Monat ab Zugang. Und das Schuljahr läuft parallel weiter. Eine frühzeitige Prüfung erhält Möglichkeiten, die später nicht mehr bestehen.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin
Durchbrechen Sie das Machtgefälle zwischen Eltern und Schule
Berlin hat ein eigenes Schulgesetz, ein eigenes Aufnahmeverfahren für die Oberschulen und das Probejahr am Gymnasium. Zuständig sind je nach Frage die Schule, das Schulamt des Bezirks oder die Senatsverwaltung für Bildung.
Die Kanzlei Dr. Lipinski vertritt Eltern gegenüber Schulen und Schulaufsicht – vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.









