Sehenswürdigkeiten Berlin

Fernsehturm Berlin am Alexanderplatz

Berlin-Fernsehturm Berlin am Alexanderplatz

Januar 31, 2026

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Der Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz: Wahrzeichen mit Panoramablick

Der Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz gehört zu den bekanntesten Wahrzeichen der Hauptstadt und ist mit seinen 368 Metern das höchste Bauwerk Deutschlands. Als markantes Symbol der Berliner Skyline zieht er jährlich über eine Million Besucher an und bietet einen atemberaubenden Rundumblick über die gesamte Metropole.

Entstehung und architektonische Besonderheiten

Errichtet zwischen 1965 und 1969 in der damaligen DDR, sollte der Fernsehturm nicht nur als funktionaler Sendemast dienen, sondern auch die technologische Leistungsfähigkeit des sozialistischen Staates demonstrieren. Die charakteristische Kugel, die sich in 203 Metern Höhe befindet, beherbergt heute ein Drehrestaurant und eine Aussichtsplattform.

Ein besonderes Phänomen zeigt sich bei Sonnenschein: Auf der Kugeloberfläche bildet sich ein glänzendes Kreuz – vom Volksmund ironisch als „Rache des Papstes“ bezeichnet, da die DDR-Führung religiöse Symbole zu vermeiden suchte.

Besuchererlebnis: Über den Dächern Berlins

Die Aussichtsplattform in 203 Metern Höhe bietet einen spektakulären 360-Grad-Blick über Berlin. Bei klarem Wetter reicht die Sicht bis zu 80 Kilometer weit. Besonders beeindruckend ist der Panoramablick bei Sonnenuntergang oder in der Abenddämmerung, wenn die Stadt in einem Lichtermeer erstrahlt.

Eine Etage höher, auf 207 Metern, befindet sich das Drehrestaurant „Sphere“. Hier können Besucher bei einem Essen oder Getränk die sich langsam drehende Aussicht genießen – eine komplette Umdrehung dauert etwa 30 Minuten.

Kulturelle Bedeutung im Wandel der Zeit

Der Fernsehturm hat im Laufe seiner Geschichte verschiedene Bedeutungswandel erfahren. Ursprünglich als sozialistisches Prestigeobjekt konzipiert, steht er heute symbolisch für das wiedervereinigte Berlin und die Überwindung der deutschen Teilung. Er ist fester Bestandteil der Berliner Identität und ein beliebtes Motiv auf Souvenirs und in der Popkultur.

Rund um den Turm pulsiert das Leben am Alexanderplatz, einem der belebtesten Plätze der Stadt mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Einrichtungen.

Anreise vom Büro der Anwaltskanzlei Dr. Lipinski

Von unserer Kanzlei in der Katharinenstraße 9 in Berlin-Wilmersdorf erreichen Sie den Fernsehturm am einfachsten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Nehmen Sie die U-Bahn U7 von der Station Blissestraße (ca. 6 Gehminuten von der Kanzlei entfernt) bis zum Bahnhof Bismarckstraße. Dort steigen Sie um in die U2 Richtung Pankow und fahren bis zur Haltestelle Alexanderplatz. Nach dem Ausstieg folgen Sie einfach der Beschilderung zum Fernsehturm – er ist bereits von weitem sichtbar. Die Gesamtfahrtzeit beträgt etwa 30 Minuten.

Alternativ können Sie auch mit dem Auto fahren, jedoch empfehlen wir aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten im Zentrum die öffentlichen Verkehrsmittel. Für Mandantentermine in unserer Kanzlei lässt sich ein Besuch des Berliner Wahrzeichens hervorragend verbinden – ein unvergessliches Erlebnis mit Blick über die ganze Stadt.

Von einem Wahrzeichen zum nächsten: Der Reichstag

Nachdem Sie den atemberaubenden Panoramablick vom Fernsehturm genossen haben, sollten Sie unbedingt auch das politische Herz Berlins besuchen. Der Reichstag mit seiner beeindruckenden Glaskuppel bietet nicht nur einen faszinierenden Einblick in die deutsche Geschichte, sondern auch einen weiteren spektakulären Blick über die Hauptstadt. Mit nur wenigen U-Bahn-Stationen Entfernung können Sie beide Wahrzeichen Berlins bequem an einem Tag erkunden und dabei die Kontraste zwischen dem sozialistischen Erbe des Fernsehturms und der demokratischen Symbolkraft des Reichstagsgebäudes erleben. Ein Besuch, der Ihr Berlin-Erlebnis perfekt abrundet!

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Über den Autor

Dr. Uwe Lipinski

Dr. Uwe Lipinski ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren begleitet er komplexe Verfahren, in denen Bürgerinitiativen, Kommunen und öffentliche Institutionen aufeinandertreffen. Seine Expertise liegt in der Analyse rechtlicher, demokratischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge – stets mit dem Ziel, Grundrechte zu schützen und faire Entscheidungsprozesse zu fördern.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und seiner Promotion zum Thema Demokratische Teilhabe und kommunale Selbstverwaltung arbeitete Dr. Lipinski zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht. Heute vertritt er Mandanten bundesweit in verfassungsrechtlich relevanten Verfahren und veröffentlicht regelmäßig juristische Fachbeiträge.

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